Stellungnahme der Enterprise Environment Group. Regelungen zur Umweltschutzabteilung des Unternehmens. Direkte Interpreten des Werkes

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Sicherheitsabteilung Umfeld, eine eigenständige Struktureinheit des Unternehmens, wird im Auftrag von [Name der Position des Unternehmensleiters] gegründet und liquidiert.

1.2. An der Spitze der Abteilung steht ein Leiter, der im Auftrag von [Name der Position des Unternehmensleiters] in die Position berufen wird.

1.3. Die Abteilung berichtet direkt an [Name der Position des Unternehmensleiters].

1.4. Der/die Leiter/in der Abteilung Umweltschutz hat/haben [erforderliche] Stellvertreter(innen).

1.5. Die Zuständigkeiten des/der Stellvertreter(s) werden durch den Leiter der Abteilung Umweltschutz festgelegt.

1.6. Die Ernennung und Entlassung von Stellvertretern und Leitern von Strukturabteilungen (Büros, Sektoren usw.) innerhalb der Umweltschutzabteilung sowie anderer Mitarbeiter der Abteilung erfolgt auf Anordnung des [Bezeichnung der Position des Leiters der Unternehmen] auf Vorschlag des Leiters der Umweltschutzabteilung.

1.7. Bei ihrer Tätigkeit wird die Abteilung geleitet von:

Satzung des Unternehmens;

Diese Bestimmung;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

1.8. [Zutreffendes eingeben].

2. Struktur

2.1. Die Struktur und der Personalbestand der Abteilung werden von [Name der Position des Unternehmensleiters] auf der Grundlage der spezifischen Bedingungen und Merkmale der Unternehmenstätigkeit auf Vorschlag des Leiters der Umweltschutzabteilung und im Einvernehmen genehmigt mit der [Personalabteilung, Organisations- und Vergütungsabteilung].

2.2. Die Umweltschutzabteilung kann Struktureinheiten (Büros, Gruppen, Sektoren usw.) umfassen.

Zum Beispiel: Planungsbüro (Sektor, Gruppe); Büro (Sektor, Gruppe) für Umweltgutachten; Büro (Sektor, Gruppe) für Umweltkontrolle; Büro (Sektor, Gruppe) für Umweltüberwachung; Kontrollpunkte und Labore.

2.3. Regelungen zu den Abteilungen der Abteilung Umweltschutz (Büros, Sektoren, Gruppen etc.) werden vom Abteilungsleiter genehmigt und die Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Abteilungen erfolgt durch [Abteilungsleiter, stellvertretender Leiter( s) der Abteilung].

2.4. [Zutreffendes eingeben].

3. Ziele

Die Abteilung Umweltschutz nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1. Einhaltung von Umweltstandards und -vorschriften im Unternehmen.

3.2. Einhaltung von Umweltqualitätsstandards basierend auf der Einhaltung zugelassener Technologien, Einführung umweltfreundlicher Technologien und Produktion.

3.3. Primärbuchhaltung natürliche Ressourcen und Abrechnung der vom Unternehmen emittierten Schadstoffe.

3.4. Vermeidung schädlicher Auswirkungen der Produktion auf die Umwelt.

3.5. [Zutreffendes eingeben].

4. Funktionen

Der Abteilung Umweltschutz sind folgende Aufgaben zugeordnet:

4.1. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Einhaltung von Normen und Vorschriften im Bereich:

Umweltschutz;

Rationeller Umgang mit natürlichen Ressourcen;

Erweiterung und Umbau bestehender Produktionsanlagen;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

4.2. Erstellung langfristiger und aktueller Pläne zum Umweltschutz in allen Phasen des Wirtschaftsprozesses:

Vorbetriebsbereit (Standort der Anlagen, Vorbereitung von Projekten, Bau, Abnahme und Betrieb der Anlagen);

Operativ (Zertifizierung, Festlegung von Emissionsstandards, Einholung von Emissionsgenehmigungen, Durchführung von Kontrollmaßnahmen);

Postoperativ (Produktausgabe, Abfallentsorgung).

4.3. Sicherstellung der Umweltbewertung von Machbarkeitsstudien, Projekten sowie der Entwicklung neuer Technologien und Geräte, Einführung von Umweltkennzeichnungssystemen für Unternehmensprodukte.

4.4. Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Umweltsauberkeit hergestellter Produkte, ihrer Sicherheit für Verbraucher, bei der Schaffung neuer Produkte und technologischer Prozesse mit verbesserten Umwelteigenschaften.

4.5. Einholung staatlicher Genehmigungen für die Emission und Einleitung von Schadstoffen, Abfallentsorgung.

4.6. Entwicklung von Umweltstandards und -vorschriften des Unternehmens gemäß aktuellen staatlichen, internationalen (regionalen) und Industriestandards, Überwachung ihrer Umsetzung und rechtzeitige Überarbeitung.

4.7. Überwachung der Einhaltung aktueller Umweltgesetze, Anweisungen, Normen und Vorschriften zum Umweltschutz in den Unternehmensbereichen.

4.8. Kontrolle über den Betrieb von Behandlungs- und Schutzstrukturen.

4.9. Beteiligung:

Bei der Entwicklung von Kapitalbauplänen;

Bei der Entwicklung von Plänen für die Einführung neuer Technologien;

Bei der Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft im Unternehmen, basierend auf:

Umweltgerechter Stoffkreislauf;

Einsparung und Ersatz nicht erneuerbarer Ressourcen;

Minimierung;

Wiederverwendung;

Abfallverarbeitung und -entsorgung;

Einführung abfallarmer, abfallfreier und umweltfreundlicher Produktionstechnologie;

Bei der Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur industriellen Reinigung Abwasser, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schadstoffemissionen in die Atmosphäre, rationelle Nutzung Land- und Wasserressourcen.

4.10. Vorbereitung von Dokumenten und Materialien, die für die Abwicklung von Steuer-, Kredit- und anderen gesetzlich vorgesehenen Leistungen erforderlich sind Russische Föderation bei der Einführung abfallarmer und ressourcenschonender Technologien und nicht-traditioneller Energiearten sowie der Umsetzung anderer wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Umwelt im Unternehmen.

4.11. Durchführung angemessener Berechnungen der Risiken für die Umwelt bei der Umsetzung von Sanierungsprogrammen und anderen Umweltmaßnahmen.

4.12. Berücksichtigung von Indikatoren, die den Zustand der Umwelt charakterisieren.

4.13. Organisation einer Untersuchung der Ursachen und Folgen von Schadstoffemissionen in die Umwelt und Ausarbeitung von Vorschlägen zu deren Vermeidung.

4.14. Schaffung eines Systems zur Speicherung von Informationen über Unfälle, Umweltüberwachungsdaten, Erstellung von Abfallentsorgungsdokumentationen und anderen Umweltinformationen.

4.15. Erstellung von technischen Vorschriften, analytischen Kontrollplänen, Pässen, Anweisungen und anderen technischen Unterlagen.

4.16. Arbeiten Sie daran, ein wirksames Umweltinformationssystem im Unternehmen zu schaffen, das auf allen Managementebenen verbreitet wird, und führen Sie Aktivitäten durch, um die Mitarbeiter des Unternehmens mit den Anforderungen der Umweltgesetzgebung vertraut zu machen.

4.17. Erstellung von Berichten über im Unternehmen durchgeführte Umweltschutzmaßnahmen.

4.18. Mitwirkung an der Arbeit von Kommissionen zur Prüfung der Tätigkeit des Unternehmens.

4.19. [Zutreffendes eingeben].

5. Rechte

5.1. Die Umweltschutzabteilung hat das Recht:

Von den technischen und Produktionsabteilungen des Unternehmens die Vorlage von Materialien, Berichten und Informationen verlangen, die für die Arbeit der Abteilung erforderlich sind;

Erteilen Sie den technischen und Produktionsabteilungen des Unternehmens verbindliche Anweisungen zur Einhaltung der Umweltgesetze und überprüfen Sie deren Einhaltung jederzeit.

Fordern Sie die Einstellung von Arbeiten, die unter Verstoß gegen Umweltvorschriften, -normen und -standards durchgeführt werden, bis hin zur Einstellung der Unternehmenstätigkeit;

Führen Sie selbstständig Korrespondenz zu Umweltthemen sowie zu anderen Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen und keiner Genehmigung des Unternehmensleiters bedürfen;

Vertretung im Namen des Unternehmens in der vorgeschriebenen Weise in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen, gegenüber staatlichen und kommunalen Stellen sowie anderen Unternehmen, Organisationen, Institutionen;

Ziehen Sie im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter oder Chefingenieur Experten und Spezialisten auf dem Gebiet der Ökologie zur Beratung, Ausarbeitung von Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Vorschlägen hinzu;

Unterbreiten Sie der Unternehmensleitung Vorschläge zur finanziellen Verantwortung und disziplinarischen Haftung der Beamten des Unternehmens auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

5.2. Der Leiter der Umweltschutzabteilung unterzeichnet Dokumente zur Umweltbewertung, Zertifizierung und Umweltkontrolle.

5.3. Der Leiter der Umweltschutzabteilung hat das Recht, der Personalabteilung und der Unternehmensleitung Vorschläge für die Versetzung von Abteilungsmitarbeitern und deren Anreize zu unterbreiten erfolgreiche Arbeit sowie Vorschläge zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Arbeitnehmer, die gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen.

5.4. [Zutreffendes eingeben].

6. Beziehungen (offizielle Verbindungen) **

Zur Wahrnehmung der in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben und Rechte interagiert die Umweltschutzabteilung:

6.1. Mit allen Produktions- und Technikabteilungen bezüglich der Beschaffung von:

Technische Entwurfsdokumentation zur Prüfung und Abgabe von Stellungnahmen zur Einhaltung von Umweltnormen und -vorschriften;

Anweisungen, Normen, technische Spezifikationen für Produkte sowie Entwurfsänderungen und Ergänzungen dazu;

Projekte zur Herstellung neuer Muster und der Muster selbst;

Anträge auf Schlussfolgerungen zur Technologie des Betriebs von Automatisierungs- und Mechanisierungsgeräten zur Einhaltung von Normen Umweltsicherheit;

Pläne zur Einführung der Automatisierung und Mechanisierung der Produktion;

Anträge auf Schlussfolgerungen zur Technologie zur Wartung und Reparatur von Energieanlagen zur Einhaltung von Umweltvorschriften und -vorschriften;

Dokumente und Materialien, die für die staatliche Prüfung von Ausrüstung und Technologie, Rohstoffen und Materialien, Bauprojekten und Projekten zur Unterbringung von Unternehmenseinrichtungen erforderlich sind;

Merkmale der Nutzungsbedingungen, Lagerung, Transport und Entsorgung von Materialien, Rohstoffen, Produktionsabfällen;

Informationen über Methoden der Entsorgung, Verarbeitung und Vernichtung nach Ablauf der Nutzungsdauer (Betrieb) oder Lagerung von materiellen und technischen Ressourcen;

Daten über den Standort von Objekten, Standort Grundstücke zur dauerhaften und vorübergehenden Nutzung für den Bau von Anlagen vorgesehen;

Informationen über die geplante Nutzung des Territoriums (gemäß Entwicklungsplänen und -programmen), einschließlich der Nutzung natürlicher Ressourcen bei der Umsetzung der geplanten Aktivität;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Schlussfolgerungen zu technischen Projekten zur Einhaltung von Umweltstandards und -vorschriften;

Betriebsaufträge zur Koordinierung der Produktion;

Neue Entwicklungen und Technologien zur rationellen Nutzung von Natur-, Material-, Brennstoff- und Energieressourcen;

Genehmigte Anforderungen zur Herstellung umweltfreundlicher Produkte;

Liste der Umweltauswirkungen (Zusammensetzung, Eigenschaften) und das Spektrum der Indikatoren für schädliche Auswirkungen, Methoden zu ihrer Kontrolle;

Informationen zu Einwirkungsquellen – Verstöße gegen die Planung und Sonstiges Bauarbeiten, Einleitungen, Emissionen, Industrieabfälle (was auf die Toxizität von Schadstoffen hinweist, die in die Umwelt gelangen), physische und andere Auswirkungen auf die Umwelt;

Von staatlichen und kommunalen Behörden vereinbarte Einschränkungen des Umweltmanagements;

Eine Liste von Umweltschutzmaßnahmen, die auf der Grundlage optimaler (optimierter) Werte der maximal zulässigen Emissionen und Einleitungen erstellt wurde;

Liste der notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Umweltsicherheit;

Vorläufige Bewertung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Aktivität auf die Umwelt;

Vorläufige Bewertung des Umweltrisikos bei der Ansiedlung von Einrichtungen;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.2. Mit der Finanzabteilung und der Wirtschaftsplanungsabteilung zu Fragen der Beschaffung:

Notwendige Materialien zur Berechnung von Zahlungen für die Nutzung natürlicher Ressourcen, Emissionen und Einleitungen von Schadstoffen in die Umwelt, Abfallentsorgung und andere schädliche Auswirkungen;

Berechnung der Gebühren für die Durchführung von Umweltgutachten;

Daten zur Überweisung von Zahlungen für die Durchführung staatlicher Prüfungen;

Materialien und Dokumente, die für die Erstellung von Machbarkeitsstudien für Bau, Umbau, Erweiterung und technische Umrüstung von Anlagen erforderlich sind Wirtschaftstätigkeit;

Kostenberechnungen für die Ausstellung eines „Ökologischen Passes“, die Durchführung der Umweltzertifizierung und die Wahrnehmung anderer Aufgaben der Abteilung;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

Dokumente, die die Zahlung für staatliches Fachwissen, Umweltzahlungen für die Nutzung natürlicher Ressourcen, Emissionen und Einleitungen von Schadstoffen in die Umwelt und andere Umweltaktivitäten bestätigen;

Berichte über die Aktivitäten der Abteilung;

Daten zu den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der Landesumweltprüfung zur Übermittlung an Bankorganisationen zur Eröffnung von Finanzierungen für die Umsetzung des Gegenstandes der Landesumweltprüfung (Bau, Umbau, Produktion etc.);

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

6.3. Mit [Name Struktureinheit] für Fragen:

Quittungen:

- [bei Bedarf eingeben];

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

Bereitstellung:

- [bei Bedarf eingeben];

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

7. Verantwortung

7.1. Der Leiter der Abteilung Umweltschutz ist dafür verantwortlich, dass die Abteilung die in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben ordnungsgemäß und rechtzeitig wahrnimmt.

7.2. Der Leiter der Umweltschutzabteilung ist persönlich verantwortlich für:

Organisation der Aktivitäten der Abteilung zur Erfüllung der der Abteilung zugewiesenen Aufgaben und Funktionen;

Organisation in der Abteilung für zeitnahe und qualitativ hochwertige Vorbereitung und Ausführung von Dokumenten, Führung von Aufzeichnungen gemäß den geltenden Regeln und Anweisungen;

Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin durch die Mitarbeiter der Abteilung;

Auswahl, Platzierung und Tätigkeiten der Abteilungsmitarbeiter;

Einhaltung der Rechtsvorschriften der von ihm gebilligten (unterzeichneten) Entwürfe von Verordnungen, Anweisungen, Vorschriften, Beschlüssen und anderen Dokumenten;

- [Füllen Sie aus, was Sie brauchen].

7.3. Die Verantwortung der Abteilungsmitarbeiter wird durch Stellenbeschreibungen festgelegt.

7.4. [Zutreffendes eingeben].

Leiter der Struktureinheit

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Vereinbart:

[Beamter, mit dem die Stelle vereinbart ist]

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Leiter der Rechtsabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Das Gesetz der Russischen Föderation „Über den Umweltschutz“ (2002) unterteilt Umweltmanagementorgane in zwei Bereiche: allgemeine und besondere Zuständigkeiten. Zu den Regierungsorganen der ersten Kategorie gehören der Präsident, die Bundesregierung, repräsentative und exekutive Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation sowie kommunale Körperschaften (Abb. 8.1). Staatliche Stellen der zweiten Kategorie werden von der Regierung der Russischen Föderation ausdrücklich zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Umweltmanagement ermächtigt. Ihre Aufgaben sind entweder in den Verordnungen dieser Gremien oder in gesonderten erlassenen Rechtsakten festgelegt. Organe mit besonderer Kompetenz werden unterteilt in:

o umfassend, Durchführung aller Aufgaben oder eines beliebigen Aufgabenblocks im Bereich des Umweltmanagements natürlichen Umgebung;

o sektorale Managementmaßnahmen, die auf einzelne Naturobjekte beschränkt sind;

o funktional, – Bereitstellung von Management bei der Durchführung einer oder mehrerer damit zusammenhängender Umweltaufgaben.

Unter den komplexen Gremien sind die meisten Managementfunktionen im Bereich Ökologie dem Ministerium für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation zugeordnet. Es erfüllt die Funktionen des Produzierens öffentliche Ordnung und gesetzliche Regelungen im Bereich der Erforschung, Nutzung, Reproduktion und des Schutzes natürlicher Ressourcen. Für Aktivitäten im Bereich Umweltschutz in Bundesbezirke und Gebietskörperschaften des Ministeriums für natürliche Ressourcen wurden in den Teilgebieten der Föderation organisiert.

Das zweite Ministerium, das sich als umfassendes Gremium mit dem Umweltschutz befasst, ist das Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notfälle und Folgenminderung Naturkatastrophen(Russisches Ministerium für Notsituationen). Seine Umweltmanagementfunktionen beziehen sich auf Prognosen und Beseitigung Umweltkatastrophen natürlichen und technischen Ursprungs.

Eine wichtige Rolle im System der Umweltkontrolle und des Umweltmanagements kommt dem Gesundheitsministerium zu gesellschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und ihrer Abteilung – dem Föderalen Dienst zur Überwachung des Schutzes der Verbraucherrechte und des menschlichen Wohlergehens, der mit Umwelt- und Gesundheitsfunktionen betraut ist:

Koordinierung der Aktivitäten von Ministerien, Abteilungen, Unternehmen und Organisationen im Bereich des sanitären Umweltschutzes;

Entwicklung und Genehmigung von Hygienestandards für Schadstoffe in der Umwelt und Hygienenormen und -regeln (SNIP), verbindlich für alle Unternehmen und Bürger.

Dieser Dienst verfügt im ganzen Land über eigene Einheiten, die den Zustand der Luft, der Oberflächenwasserquellen und des Bodens direkt überwachen und dabei Informationen über die Konzentrationen schädlicher Substanzen verwenden, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Auf Basis dieser Daten erfolgt eine Analyse und Prognose der Qualität der menschlichen Umwelt.

Direkt neben diesen Ministerien befinden sich die russischen Föderalen Dienste für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung (Roshydromet), deren Aufgabe es ist, Beobachtungen zu organisieren und durchzuführen sowie den Zustand der Umwelt und ihrer Veränderungen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Prozessen, zu bewerten und vorherzusagen.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, die durch ihre örtlichen Institutionen die einheitliche und verbindliche Umsetzung der Umweltgesetze durch Vertreter und Vertreter überwacht Exekutivgewalt, öffentliche Verwaltung und Umweltkontrolle, juristische Personen, öffentliche Verbände und alle Beamten. Die Staatsanwaltschaft prüft außerdem die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der zur Beseitigung der festgestellten Verstöße ergriffenen Maßnahmen und ergreift staatsanwaltschaftliche Gegenmaßnahmen in Form der Einlegung von Protesten sowie der Einleitung einer verwaltungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Eine wichtige Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist der Schutz der Rechte der Bürger auf ein günstiges Umfeld, verlässliche Informationen über den Zustand der Umwelt und auf Entschädigung für Gesundheitsschäden der Bürger durch Umweltverstöße.

Zum zweiten Block besonders autorisierter Stellen, d.h. Zu den sektoralen zählen Ministerien (siehe Abb. 8.1), deren Maßnahmen im Bereich des Umweltmanagements auf einzelne Naturobjekte ausgerichtet sind. Darunter ist das Energieministerium der Russischen Föderation, das mit Hilfe seiner Umweltabteilungen und Dienste des Brennstoff- und Energiekomplexes (FEC) die Schaffung einheitlicher normativer und technischer Gesetze für den Brennstoff- und Energiekomplex organisiert und überwacht die Umsetzung von Umweltgesetzen und behördlichen Dokumentationen, führt abteilungsbezogene Umweltgutachten und Begründungen für die Entwicklung des Brennstoff- und Energiekomplexes und seiner besonders großen Anlagen, Zertifizierung und Lizenzierung neuer Technologien usw. durch.

Große Herausforderungen in der Region rationales Umweltmanagement und Umweltschutz werden vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation entschieden. Es soll eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Böden, Gewässern, Wäldern und anderer Vegetation vor den Auswirkungen natürlicher Kräfte, den Nebenwirkungen des Einsatzes komplexer landwirtschaftlicher Maschinen und Chemikalien bereitstellen Stoffe - Mineral Düngemittel, Pestizide usw., Rekultivierungsarbeiten sowie der Schutz der Umwelt vor Abfällen aus Tierhaltungsbetrieben und landwirtschaftlichen Verarbeitungsbetrieben. Es organisiert auch die Kontrolle der Restkonzentrationen von Pestiziden, Nitraten, Schwermetalle in pflanzlichen Produkten.

Das Bundesamt für Atomenergie gewährleistet den nuklearen, Strahlen- und Brandschutz im Kernkomplex und führt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Umweltschutzmaßnahmen durch. Es ist Entwickler des Systems zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, Organisator der Arbeiten zu seiner Umsetzung und nimmt auch die Funktionen der staatlichen Stelle für Nuklear- und Strahlensicherheit beim Transport von Kernmaterial, radioaktiven Stoffen und daraus hergestellten Produkten wahr.

Die Hauptaufgaben des Managements im Bereich Ökologie des Bundesamtes für Fischerei beschränken sich auf die Regulierung der Nutzung lebender Ressourcen in Binnengewässern, Hoheitsgewässern und an der Küste der Russischen Föderation sowie in den offenen Gewässern der Weltmeere . Nicht weniger wichtig sind die Arbeiten zur Überwachung, zum Schutz und zur Reproduktion von Fischbeständen, Wassertieren und -pflanzen, zur Führung des Staatskatasters und zur Registrierung von Fischen, anderen Wassertieren und -pflanzen.

Zu den Exekutivbehörden, die die staatliche Verwaltung im Bereich des Umweltschutzes für funktionale Zwecke ausüben, gehört der Föderale Dienst für Umwelt-, Technologie- und Atomaufsicht, dessen Hauptaufgaben darin bestehen: Entwicklung und Genehmigung von Regeln und Vorschriften im Bereich Nuklear- und Strahlenschutz Sicherheit und Überwachung ihrer Umsetzung. Diese staatliche Stelle überwacht auch die Gewährleistung des physischen Schutzes von Nukleartechnologien, -materialien und deren Nichtverbreitung, überwacht gemeinsam mit dem russischen Außenministerium die Umsetzung internationaler Abkommen in diesem Bereich, führt Sicherheitsbewertungen von Anlagen und Produktionsanlagen durch, Technologien, Produkte, informiert staatliche Stellen und die Bevölkerung über Änderungen der staatlichen Nuklear- und Strahlensicherheit in überwachten Anlagen.

Zur gleichen Gruppe von Einrichtungen gehören die Föderalen Dienste für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung sowie für die Aufsicht im Bereich der natürlichen Ressourcen. Diese Dienste sind mit der Gewährleistung und Überwachung der Sicherheit bei der Planung und dem Betrieb der umweltgefährlichsten Industrien und Tätigkeiten im Bergbau, Metallurgische und chemische Industrie, während des Betriebs von Hauptgaspipelines, Öl- und Produktpipelines sowie während des Transports mit dem Zug Gefahrgut. Diese und weitere Aufgaben setzen sie über das System ihrer regionalen Gremien um. Sie kooperieren mit:

· Der Föderale Zolldienst bekämpft die illegale Einfuhr umweltgefährdender Güter für Mensch und Natur und bekämpft den Schmuggel von Naturerbe, Tieren und Pflanzen, die im Roten Buch aufgeführt sind.

· Innenministerium der Russischen Föderation, das den Schutz des Luftbeckens vor schädlichen Auswirkungen gewährleistet Fahrzeug, Schutz natürlicher Objekte, fördert die Arbeit staatlicher Stellen zum Umweltschutz und zur Einhaltung der Hygienevorschriften.

· Justizministerium der Russischen Föderation, Registrierung von Regulierungsdokumenten anderer Ministerien und Abteilungen der Russischen Föderation – Vorschriften, Empfehlungen, Anweisungen Richtlinien usw., die sich auf die Umweltpolitik des Landes und die Art und Weise ihrer Umsetzung beziehen, nach entsprechender Analyse im Hinblick auf die Einhaltung der Umweltgesetzgebung der Russischen Föderation.

Eine besondere Rolle bei der Schaffung von Umweltvorschriften spielt das Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie, das Normen, Standards, Regeln und Anforderungen zum Schutz der Umwelt festlegt; gewährleistet die Einheitlichkeit und Zuverlässigkeit der Messungen von Emissionsparametern, Schadstoffemissionen und anderen Parametern schädliche Auswirkungen in Bezug auf die Umwelt und führt auch die staatliche Aufsicht über die Einhaltung der verbindlichen Anforderungen des Gosstandart sowie über die Richtigkeit der Bilanzierung von Umweltanforderungen für technologische Prozesse, hergestellte Produkte, Waren und Dienstleistungen durch.

Auch andere Ministerien und Abteilungen der Russischen Föderation widmen Fragen des Umweltschutzes große Aufmerksamkeit und nehmen Umwelt- und Rechtsanforderungen in den Inhalt von Rechtsakten auf, die die Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen regeln. Ähnliche Prozesse zur Ökologisierung von Rechtsakten entwickeln sich ständig in den Ministerien für Industrie und Handel der Russischen Föderation. wirtschaftliche Entwicklung Russische Föderation, Transport der Russischen Föderation; sowie in Institutionen, die für die Verteidigungsindustrie zuständig sind - Bundesdienste für militärisch-technische Zusammenarbeit und Rüstungsbeschaffung und bei der Federal Space Agency.

Das Managementsystem im Bereich Umweltschutz sieht eine Verstärkung öffentlicher Umweltverbände und Nichtregierungsorganisationen gleichen Profils vor, insbesondere im Rahmen der Gesetze „Umweltschutz“, „Über Umweltgutachten“ und andere, die Rechte zur Teilnahme an Umweltschutzaktivitäten werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung gewährt. Sie haben das Recht, ihren Vertretern die Teilnahme an Umweltprüfungen zur Standortwahl und Gestaltung von Industrieanlagen zu empfehlen, öffentliche Umweltprüfungen durchzuführen sowie ihre Umweltprogramme zu entwickeln, zu genehmigen und in den Medien zu bewerben Massenmedien usw. Selbstverständlich muss diese Tätigkeit im Rahmen des Bundesgesetzes „Umweltgutachten“ erfolgen.

Alle Links Staatssystem Management im Bereich Ökologie schaffen die notwendigen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Umsetzung von Aktivitäten zur Verbesserung und Verbesserung der Umwelt zum Nutzen heutiger und zukünftiger Generationen.

Diese Verordnung zur industriellen Umweltkontrolle wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bundesgesetzes der Russischen Föderation vom 10. Januar 2002 Nr. 7-FZ „Über den Umweltschutz“ entwickelt.

Die Durchführung einer industriellen Umweltkontrolle ist eine zwingende Voraussetzung für das Umweltmanagement.

Die Verordnungen berücksichtigen die Anforderungen gesetzlicher und rechtlicher Dokumente zur Umweltkontrolle, Standards für den Naturschutz und andere Umweltvorschriften sowie die Besonderheiten der Produktion.

1. Allgemeine Bestimmungen.

1.1. Die industrielle Umweltkontrolle gemäß Artikel 67 des Bundesgesetzes der Russischen Föderation vom 10. Januar 2002 Nr. 7-FZ „Über den Umweltschutz“ wird durchgeführt, um die Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz und zur rationellen Nutzung sicherzustellen Nutzung natürlicher Ressourcen im Prozess wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten sowie zur Einhaltung der Umweltgesetze.

1.2. Diese Verordnung legt das Verfahren zur Organisation und Durchführung der industriellen Umweltkontrolle am ______________________ fest.

1.3. Die industrielle Umweltkontrolle erfolgt in Übereinstimmung mit den Umweltvorschriften Regulierungsdokumente, welche sind:

– Bundesvorschriften und -normen im Bereich Umweltschutz und Umweltsicherheit;

– föderale Regulierungs- und Methodendokumente, die von besonders autorisierten staatlichen Stellen im Bereich des Umweltschutzes genehmigt oder vereinbart wurden und die Kriterien und Werte der maximal zulässigen Standards oder Grenzwerte für die Auswirkungen auf Bestandteile der natürlichen Umwelt, Abfallentsorgungsgrenzen, Verfahren usw. festlegen Methoden zur Überwachung der Einhaltung von Umweltnormen und -standards, Verantwortung für deren Verstöße;

– Industrienormative und methodische Dokumente im Bereich Umweltschutz und natürliche Ressourcen;

– regionale regulatorische und methodische Dokumente, die mit den örtlichen Umweltbehörden genehmigt oder vereinbart wurden.

1.4. In dieser Verordnung verwendete Grundkonzepte:

Umgebung- eine Reihe von Bestandteilen der natürlichen Umwelt, natürlichen und natürlich-anthropogenen Objekten sowie anthropogenen Objekten;

anthropogenes Objekt- ein vom Menschen zur Befriedigung seiner sozialen Bedürfnisse geschaffener Gegenstand, der nicht die Eigenschaften natürlicher Gegenstände aufweist;

Umweltschutz(Umweltaktivitäten) - Aktivitäten staatlicher Stellen der Russischen Föderation, Stellen Staatsmacht Subjekte der Russischen Föderation, lokale Regierungen, öffentliche und andere gemeinnützige Vereinigungen, juristische Personen und Einzelpersonen mit dem Ziel, die natürliche Umwelt zu erhalten und wiederherzustellen, die natürlichen Ressourcen rationell zu nutzen und zu reproduzieren und die negativen Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten auf die zu verhindern Umwelt und Beseitigung ihrer Folgen;

günstiges Umfeld- Umwelt, deren Qualität das nachhaltige Funktionieren natürlicher Ökosysteme, natürlicher und natürlich-anthropogener Objekte gewährleistet;

negative Auswirkungen auf die Umwelt- die Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten, deren Folgen zu negativen Veränderungen der Umweltqualität führen;

Natürliche Ressourcen- Bestandteile der natürlichen Umwelt, natürliche Objekte und natürlich-anthropogene Gegenstände, die bei der Ausübung wirtschaftlicher oder sonstiger Tätigkeiten als Energiequellen, Produktionsprodukte und Konsumgüter genutzt werden oder genutzt werden können und einen Verbraucherwert haben;

Nutzung natürlicher Ressourcen- Ausbeutung natürlicher Ressourcen, ihre Beteiligung am wirtschaftlichen Umsatz. Einbeziehung aller Arten von Auswirkungen auf sie im Prozess wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten;

Umweltstandards(Umweltstandards) – festgelegte Standards für die Umweltqualität und Standards für zulässige Auswirkungen darauf, deren Einhaltung das nachhaltige Funktionieren natürlicher Ökosysteme gewährleistet und die biologische Vielfalt erhält;

Umweltverträglichkeitsprüfung- Art der Tätigkeit zur Ermittlung, Analyse und Berücksichtigung direkter, indirekter und sonstiger Folgen der Umweltauswirkungen einer geplanten wirtschaftlichen oder sonstigen Tätigkeit, um eine Entscheidung über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit ihrer Umsetzung zu treffen;

Umweltüberwachung(ökologische Überwachung) – ein umfassendes System zur Überwachung des Umweltzustands, zur Bewertung und Vorhersage von Veränderungen des Umweltzustands unter dem Einfluss natürlicher und anthropogener Faktoren;

Umweltanforderungen(Umweltanforderungen) – zwingende Bedingungen, Beschränkungen oder deren Kombination, die wirtschaftlichen und anderen Aktivitäten auferlegt werden und durch Gesetze, andere Rechtsakte, Umweltvorschriften, staatliche Normen und andere Regulierungsdokumente im Bereich des Umweltschutzes festgelegt werden;

schädlich für die Umwelt- negative Veränderungen der Umwelt infolge ihrer Verschmutzung, die zur Verschlechterung natürlicher Ökosysteme und zur Erschöpfung natürlicher Ressourcen führen.

1.5. Die Bestimmungen werden als Gesetzes-, Regulierungs- und Methodendokumentation im Bereich des Umweltschutzes und der Umweltkontrolländerungen ergänzt und geändert.

DIE REGIERUNG VON MOSKAU

AUFLÖSUNG

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER VORSCHRIFTEN DER ABTEILUNG FÜR NATURMANAGEMENT

UND UMWELTSCHUTZ DER STADT MOSKAU

Um die Aktivitäten der Abteilung für Naturressourcenmanagement und Umweltschutz der Stadt Moskau zu verbessern, beschließt die Moskauer Regierung:

1. Genehmigen Sie die Verordnungen über die Abteilung für Naturressourcenmanagement und Umweltschutz der Stadt Moskau (Anhang).

2. Als ungültig anerkennen:

2.1. Dekret der Moskauer Regierung vom 19. November 2002 N 939-PP „Über die Genehmigung der Verordnungen über das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Moskauer Regierung.“

2.2. Erlass der Moskauer Regierung vom 24. Juni 2003 N 474-PP „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen zum Erlass der Moskauer Regierung vom 19. November 2002 N 939-PP“.

2.3. Erlass der Moskauer Regierung vom 9. Dezember 2003 N 1031-PP „Über die Einführung von Änderungen des Erlasses der Moskauer Regierung vom 19. November 2002 N 939-PP“.

2.4. Erlass der Moskauer Regierung vom 27. Juni 2006 N 428-PP „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen zum Erlass der Moskauer Regierung vom 19. November 2002 N 939-PP“.

2.5. Dekret der Moskauer Regierung vom 19. September 2006 N 720-PP „Über die autorisierte Stelle der Moskauer Regierung im Bereich der Umweltbewertung von Objekten auf regionaler Ebene.“

2.6. Erlass der Moskauer Regierung vom 15. Mai 2007 N 372-PP „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen zum Erlass der Moskauer Regierung vom 19. November 2002 N 939-PP“.

2.7. Erlass der Moskauer Regierung vom 19. Juni 2007 N 506-PP „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen zu den Beschlüssen der Moskauer Regierung vom 23. Mai 2006 N 333-PP vom 19. November 2002 N 939-PP vom 3. Dezember.“ , 2002. N 981-PP".

2.8. Erlass der Moskauer Regierung vom 3. Juni 2008 N 483-PP „Über Änderungen des Moskauer Regierungserlasses vom 19. November 2002 N 939-PP“.

2.9. Erlass der Moskauer Regierung vom 14. September 2010 N 798-PP „Über Änderungen des Moskauer Regierungserlasses vom 19. November 2002 N 939-PP“.

2.10. Beschluss der Moskauer Regierung vom 28. Juni 2011 N 284-PP „Über Änderungen des Beschlusses der Moskauer Regierung vom 19. November 2002 N 939-PP“.

2.11. Klausel 1 der Anlage 5 zum Beschluss der Moskauer Regierung vom 13. November 2012 N 636-PP „Über die Platzierung und Installation von Objekten, bei denen es sich nicht um Kapitalbauprojekte handelt, auf dem Territorium der Stadt Moskau und über die Bereitstellung von Grundstücken.“ Grundstücke für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bebauung stehen.“

3. Änderung des Beschlusses der Moskauer Regierung vom 21. August 2007 N 713-PP „Über die Umsetzung der Befugnisse der Stadt Moskau im Bereich der Wasserbeziehungen gemäß dem Wassergesetzbuch der Russischen Föderation“:

3.1. In Absatz 2.2.6 der Resolution sollten die Worte „Zur Genehmigung durch die Moskauer Regierung vorbereitet“ durch das Wort „Genehmigt“ ersetzt werden.

3.2. Die Ziffern 8 und 9 des Beschlusses werden für ungültig erklärt.

3.3. Ziffer 12 des Beschlusses ist wie folgt zu formulieren:

„12. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Resolution wird dem stellvertretenden Bürgermeister von Moskau in der Moskauer Regierung für Wohnungswesen, kommunale Dienstleistungen und Landschaftsbau, P.P. Biryukov, und dem Leiter der Abteilung für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Stadt Moskau übertragen , A.O. Kulbachevsky.“

4. Änderung des Regierungsbeschlusses Nr. 295-PP der Moskauer Regierung vom 14. April 2009 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses Nr. 843 der Russischen Föderation vom 10. November 2008“:

4.1. Absatz 1 des Beschlusses sollte wie folgt lauten:

„1. Festzustellen, dass Beamte des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Stadt Moskau, die die staatliche Umweltaufsicht ausüben (staatliche Inspektoren der Stadt Moskau im Bereich Umweltschutz), gleichzeitig Beamte sind, die staatliche Aufsicht ausüben Aufsicht im Bereich Schutz, Fortpflanzung und Nutzung tierischer Objekte der Welt und ihres Lebensraums auf dem Territorium der Stadt Moskau.“

4.2. Ziffer 3 des Beschlusses wird für ungültig erklärt.

4.3. In Absatz 4 der Resolution werden die Worte „an den Minister der Moskauer Regierung Bochin L.A.“ verwendet. durch die Worte „an den Leiter der Abteilung für Management natürlicher Ressourcen und Umweltschutz der Stadt Moskau A.O. Kulbachevsky“ ersetzen.

5. Die Kontrolle über die Umsetzung dieses Beschlusses wird dem Leiter der Abteilung für Verwaltung natürlicher Ressourcen und Umweltschutz der Stadt Moskau A.O. Kulbachevsky übertragen.

Bürgermeister von Moskau

S.S. Sobjanin

Anwendung

zum Regierungsbeschluss

Im Januar 2002 trat ein neues Bundesgesetz „Umweltschutz“ in Kraft. Dieses Gesetz ersetzte das 1991 verabschiedete RSFSR-Gesetz „Über den Umweltschutz“. Im Zeitraum 2004-2008 wurden Gesetzesänderungen zur Klärung der Befugnisse der Teilstaaten der Russischen Föderation vorgenommen Gemeinden im Bereich Umweltschutz.

Das Gesetz „Über den Umweltschutz“ besteht aus 16 Kapiteln:

Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen.

Kapitel II. Grundlagen des Umweltmanagements.

Kapitel III. Rechte und Pflichten von Bürgern, öffentlichen und anderen gemeinnützigen Vereinen im Bereich Umweltschutz.

Kapitel IV. Wirtschaftsregulierung im Bereich Umweltschutz.

Kapitel V. Normung im Bereich Umweltschutz.

Kapitel VI. Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltgutachten.

Kapitel VII. Anforderungen im Bereich Umweltschutz bei der Ausübung wirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeiten.

Kapitel VIII. Ökologische Katastrophengebiete, Notfallgebiete.

Kapitel IX. Naturobjekte unter besonderem Schutz.

Kapitel X Staatliche Überwachung Umwelt (staatliche Umweltüberwachung).

Kapitel XI. Kontrolle im Bereich Umweltschutz (ökologische Kontrolle).

Kapitel XII. Wissenschaftliche Forschung im Bereich Umweltschutz.

Kapitel XIII. Grundlagen der Bildung einer ökologischen Kultur.

Kapitel XIV. Verantwortung für Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes und Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Umweltschutzes.

Kapitel XV. Internationale Zusammenarbeit im Bereich Umweltschutz.

Kapitel XVI. Schlussbestimmungen.

IN Kapitel 1 Das Bundesgesetz definiert grundlegende Konzepte, darunter: im Bereich der Regulierung, der staatlichen Umweltüberwachung, der Umweltprüfung, der besten vorhandenen Technologie, des Umweltrisikos und der Umweltsicherheit. Es werden Grundprinzipien des Umweltschutzes formuliert, die auf der Grundlage der Einhaltung der Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes die Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten auf die natürliche Umwelt berücksichtigen. Gleichzeitig sollte die Reduzierung der negativen Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten auf die Umwelt auf der Grundlage der Nutzung der besten vorhandenen Technologien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren erfolgen. Das Gesetz legt Objekte zum Schutz der Umwelt vor Verschmutzung, Erschöpfung und Verschlechterung fest, dazu gehören:



Grundstücke, Untergrund, Böden;

Oberflächen- und Grundwasser;

Wälder und andere Vegetation, Tiere und andere Organismen und ihr genetischer Fundus;

Atmosphärische Luft, die Ozonschicht der Atmosphäre und erdnaher Raum.

Befugnisse der staatlichen Behörden der Russischen Föderation, der Teilstaaten der Russischen Föderation und der Organe Kommunalverwaltung im Bereich der Beziehungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz werden in diskutiert Kapitel 2. Die Gewaltenteilung im Bereich der Beziehungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz zwischen den staatlichen Behörden der Russischen Föderation und den staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation sollte auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den föderalen Exekutivbehörden und den Exekutivbehörden der Teilstaaten erfolgen Einheiten der Russischen Föderation, über die Übertragung eines Teils der Befugnisse in Umweltschutzfragen auf sie Umwelt.

Die Rechte und Pflichten von Bürgern, öffentlichen und anderen gemeinnützigen Vereinen im Bereich Umweltschutz werden in diskutiert Kapitel 3 Gesetz. Jeder Bürger der Russischen Föderation hat das Recht auf eine günstige Umwelt, auf ihren Schutz vor negativen Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten, auf natürliche und vom Menschen verursachte Notfälle, auf verlässliche Informationen über den Zustand der Umwelt und auf Entschädigung für Schäden an der Umwelt Umfeld. Dieses Kapitel definiert auch die Rechte und Pflichten öffentlicher und anderer gemeinnütziger Vereine, die im Bereich des Umweltschutzes tätig sind, sowie ein System staatlicher Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechts auf eine günstige Umwelt.

Methoden der wirtschaftlichen Regulierung im Bereich des Umweltschutzes, diskutiert in Kapitel 4 enthalten:

Durchführung einer wirtschaftlichen Bewertung der Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten auf die Umwelt;

Gewährung steuerlicher und anderer Vorteile bei der Einführung der besten bestehenden Technologien, nichttraditioneller Energiearten, der Nutzung von Sekundärressourcen und der Wiederverwertung von Abfällen sowie bei der Umsetzung anderer wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Umwelt gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

Festlegen von Gebühren für negative Auswirkung auf die Umwelt;

Unterstützung unternehmerischer, innovativer und anderer Aktivitäten (einschließlich Umweltversicherungen), die dem Schutz der Umwelt dienen.

Mit dem Gesetz wurde das seit 1991 bestehende System der Umweltfonds abgeschafft. Die Gebühr für negative Auswirkungen auf die Umwelt (Verschmutzungsgebühr) wurde beibehalten. Es wurde festgelegt, dass unternehmerische Tätigkeiten, die dem Umweltschutz dienen, vom Staat durch die Einrichtung von Steuer- und sonstigen Vorteilen gefördert werden. Der seit 1991 geltende Mechanismus der freiwilligen Umweltversicherung wurde abgeschafft.

IN Kapitel 5 Es wird das Regulierungssystem im Bereich des Umweltschutzes betrachtet. Das Gesetz legt fest, dass die Regulierung im Bereich des Umweltschutzes darin besteht, Standards für die Umweltqualität, Standards für zulässige Auswirkungen auf die Umwelt sowie festzulegen staatliche Standards und andere Dokumente. Die Rationierung erfolgt auf die von der Regierung der Russischen Föderation festgelegte Weise.

Das Gesetz umfasst Standards, die in Übereinstimmung mit chemischen, physikalischen und biologischen Indikatoren des Umweltzustands festgelegt wurden.

Um die negativen Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten auf die Umwelt zu verhindern, werden für juristische Personen und natürliche Personen folgende Standards für zulässige Umweltauswirkungen festgelegt:

Normen für zulässige Emissionen und Ableitungen von Stoffen und Mikroorganismen;

Standards für die Entstehung von Produktions- und Verbrauchsabfällen und Grenzwerte für deren Entsorgung;

Standards für die zulässige Entfernung von Bestandteilen der natürlichen Umwelt;

Standards für zulässige anthropogene Belastung der Umwelt.

Als eines der Elemente umweltfreundlicher Wirtschaftstätigkeit führt das Gesetz eine freiwillige und obligatorische Umweltzertifizierung ein.

Das Bundesgesetz „Umweltschutz“ ändert sich grundlegend Kapitel 6, gewidmet der staatlichen Umweltprüfung. Dieses Kapitel umfasst als eigenständiger Artikel des Gesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die in Bezug auf geplante wirtschaftliche und andere Aktivitäten durchgeführt wird, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird während der Entwicklung aller alternativen Optionen für die Vorprojektphase, einschließlich der Vorinvestition, und der Projektdokumentation zur Begründung der geplanten wirtschaftlichen und anderen Aktivitäten unter Beteiligung öffentlicher Verbände durchgeführt.

Kapitel 7 widmet sich den Fragen des Umweltschutzes bei der Ausübung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten und umfasst die folgenden Artikel mit Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes bei:

Platzierung von Gebäuden, Bauwerken, Bauwerken und anderen Objekten;

Entwurf von Gebäuden, Bauwerken, Bauwerken und anderen Objekten;

Bau und Rekonstruktion von Gebäuden, Bauwerken, Bauwerken und anderen Objekten;

Inbetriebnahme von Gebäuden, Bauwerken, Bauwerken und anderen Objekten;

Betrieb und Stilllegung von Gebäuden, Bauwerken, Bauwerken und anderen Objekten;

Betrieb landwirtschaftlicher Anlagen;

bei der Landgewinnung, Platzierung, Planung, Konstruktion, Wiederaufbau, Inbetriebnahme und Betrieb von Landgewinnungssystemen und separat gelegenen Wasserbauwerken;

Platzierung, Planung, Bau, Umbau, Inbetriebnahme und Betrieb von Energieanlagen;

Platzierung, Design, Bau, Wiederaufbau von städtischen und ländliche Siedlungen;

verwenden radioaktive Substanzen und Kernmaterialien;

Produktion und Betrieb von Automobilen und anderen Fahrzeugen;

Platzierung, Planung, Bau, Wiederaufbau, Inbetriebnahme und Betrieb von Öl- und Gasförderanlagen, Verarbeitungsanlagen, Transport, Lagerung und Verkauf von Öl, Gas und deren verarbeiteten Produkten;

verwenden Chemikalien V Landwirtschaft und Forstwirtschaft;

Produktion, Handhabung und Neutralisierung potenziell gefährlicher Chemikalien, einschließlich radioaktiver, anderer Substanzen und Mikroorganismen;

Management von Produktions- und Verbrauchsabfällen;

Einrichtung von Schutz- und Sicherheitszonen;

Privatisierung und Verstaatlichung von Eigentum;

Platzierung, Planung, Bau, Wiederaufbau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung von Militär- und Verteidigungsanlagen, Waffen und militärischer Ausrüstung.

In Kapitel 8 Das Verfahren zur Erklärung und Festlegung des Regimes von Umweltkatastrophengebieten wird berücksichtigt. Der Umweltschutz in Notfallgebieten wird durch das Bundesgesetz zum Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation festgelegt.

IN Kapitel 9 Fragen des Schutzes von Naturobjekten werden berücksichtigt. Zum Schutz von Naturobjekten mit besonderer ökologischer, wissenschaftlicher, historischer, kultureller, ästhetischer, Erholungs-, Gesundheits- und anderer wertvoller Bedeutung wird eine besondere Rechtsordnung geschaffen, die auch die Schaffung besonders geschützter Objekte umfasst Naturgebiete. Grundstücke innerhalb der Grenzen von Gebieten, auf denen sich Naturobjekte befinden, die eine besondere ökologische, wissenschaftliche, historische, kulturelle, ästhetische, Erholungs-, Gesundheits- und andere wertvolle Bedeutung haben und unter besonderem Schutz stehen, unterliegen nicht der Privatisierung.

IN Kapitel 10 Es wurden Fragen der Organisation der staatlichen Umweltüberwachung erörtert. Sie wird in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation durchgeführt, um den Zustand der Umwelt, einschließlich des Zustands der Umwelt in den Gebieten, in denen sich Quellen anthropogener Einflüsse befinden, zu überwachen und die Auswirkungen dieser Quellen auf die Umwelt sowie um den Bedarf des Staates, juristischer Personen und Einzelpersonen an zuverlässigen Informationen zu decken, die erforderlich sind, um die nachteiligen Folgen von Veränderungen des Umweltzustands zu verhindern und (oder) zu verringern.

Kapitel 11 Das Bundesgesetz „Umweltschutz“ widmet sich der Umweltkontrolle. In der Russischen Föderation wird im Bereich des Umweltschutzes staatliche, industrielle und öffentliche Kontrolle ausgeübt. Die staatliche Umweltkontrolle wird von den föderalen Exekutivbehörden und den Exekutivbehörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation durchgeführt. In diesem Fall wird die Liste der Objekte, die der bundesstaatlichen Umweltkontrolle unterliegen, von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Die industrielle Umweltkontrolle wird durchgeführt, um die Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz, zur rationellen Nutzung und Wiederherstellung natürlicher Ressourcen im Prozess wirtschaftlicher und sonstiger Aktivitäten sicherzustellen sowie um die Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes einzuhalten durch Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes festgelegt. Unternehmen sind verpflichtet, der zuständigen Exekutivbehörde, die die staatliche Umweltkontrolle ausübt, Informationen über die Organisation der industriellen Umweltkontrolle zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Umweltkontrolle wird von öffentlichen und anderen gemeinnützigen Vereinen gemäß ihrer Satzung sowie von Bürgern gemäß den Gesetzen durchgeführt.

IN Kapitel 12 das Verfahren zur Durchführung wissenschaftliche Forschung im Bereich des Umweltschutzes, die durchgeführt werden wissenschaftliche Organisationen nach Maßgabe des Bundesgesetzes über die Wissenschaft und der Landeswissenschafts- und Technikpolitik.

Kapitel 13 widmet sich der Bildung einer Umweltkultur. Um eine Umweltkultur und eine berufliche Ausbildung von Fachkräften im Bereich Umweltschutz zu entwickeln, sieht das Gesetz ein System universeller und umfassender Umwelterziehung vor, das Vorschul- und Kindererziehung umfasst Allgemeinbildung, sekundär, beruflich und höher Berufsausbildung, postgraduale Berufsausbildung, berufliche Umschulung und Fortbildung von Fachkräften sowie die Verbreitung von Umweltwissen, unter anderem durch Medien, Museen, Bibliotheken, Kultureinrichtungen, Umweltinstitutionen, Sport- und Tourismusorganisationen. Führungskräfte von Organisationen und Fachkräfte, die für Entscheidungen bei der Durchführung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten verantwortlich sind, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben oder haben können, müssen über eine Ausbildung im Bereich Umweltschutz und Umweltsicherheit verfügen.

IN Kapitel 14 legt die Haftung für Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes und das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Umweltschutzes fest. Für Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz eine Eigentums-, Disziplinar-, Verwaltungs- und strafrechtliche Haftung festgelegt.

Daher sind Wirtschaftssubjekte verpflichtet, Umweltschäden vollständig zu kompensieren, auch bei Projekten, die bei der staatlichen Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausfallen. Umweltschäden werden nach ordnungsgemäß genehmigten Sätzen und Methoden entschädigt, und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung der entstandenen Verluste, einschließlich entgangener Gewinne. Schadensersatzansprüche für Umweltschäden, die durch Verstöße gegen die Umweltgesetze verursacht wurden, können innerhalb von zwanzig Jahren geltend gemacht werden.

Auch das Verfahren zur Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Aktivitäten juristischer und natürlicher Personen, die gegen die Umweltgesetzgebung verstoßen, wurde geändert. Konnten die Aufsichtsbehörden früher durch ihre Anordnungen die Tätigkeit von Wirtschaftssubjekten aussetzen oder beenden, müssen nun Forderungen zur Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Tätigkeit von juristischen und natürlichen Personen, die gegen die Umweltgesetzgebung verstoßen, von einem Gericht oder einem Schiedsgericht geprüft werden .

IN Kapitel 15 Behandelt wurden Fragen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Umweltschutz. Die Russische Föderation führt die Umsetzung durch die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes nach allgemein anerkannten Grundsätzen und Standards internationales Recht und internationale Verträge der Russischen Föderation im Bereich Umweltschutz.



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