Gesetzgebungsrahmen der Russischen Föderation. Gesetzlicher Rahmen der Russischen Föderation. Staatsstatistik für die Region Omsk

Name des Dokuments VERORDNUNG von Rosstat vom 15.02.2008 N 41 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN VON KLEINEN UNTERNEHMEN, BAUERNHOFEN“ UND EINZELUNTERNEHMERN FÜR 2008“
Art des Dokuments Bestellung, Anleitung
Empfangsvollmacht Rosstat
Dokumentnummer 41
Annahmedatum 01.01.1970
Änderungsdatum 15.02.2008
Datum der Registrierung beim Justizministerium 01.01.1970
Status abgesagt/Kraft verloren
Veröffentlichung
  • Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Datenbank war das Dokument noch nicht veröffentlicht
Navigator Anmerkungen

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N 2-Landwirt

Angaben gemäß Bundesformular statistische Beobachtung N 2-Landwirt wird durch juristische Personen vertreten - kleine Unternehmen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (gemäß der Allrussischen Klassifikation der Arten wirtschaftlicher Aktivitäten (OKVED), Codes 01.1, 01.2, 01.3, 01.4); bäuerliche (landwirtschaftliche) Haushalte sowie Einzelpersonen, die eine unternehmerische landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu bilden, die über Feldfrüchte und Staudenpflanzungen verfügen.

Im Codeteil des Formulars muss der Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes durch staatliche Statistikbehörden eingegeben werden.

1. Dieses Formular wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (für Getreide, Grünfutter, Heu usw.) erstellt. Werden Getreidekulturen für Heu, Grünfutter und Silage angebaut und im Frühjahr gemäß f. N 1-Landwirt in der Anzahl der Kulturen von Einjahresgräsern oder Silagefrüchten, die tatsächlich für Getreide geerntet wurden, dann sind sie in der Meldung nach f. Der N 2 -Bauer wird in der Getreidegruppe für die entsprechende Kultur angezeigt.

Die Getöteten Sommerzeit Getreidekulturen und ungesäte Kulturen (auch wenn sie als Weide, Heu, Grünfutter und Silage verwendet wurden) sind nicht von der Anzahl der Getreidekulturen ausgeschlossen und werden nicht auf die Anzahl der Futterpflanzen übertragen.

2. Die Bruttoernte von Getreidekulturen wird in Gewicht nach der Verarbeitung angezeigt, Sonnenblumen- und Sojabohnen für Getreide in dem ursprünglich erfassten Gewicht.

3. Die freien Zeilen des Formulars zeigen Getreide, Industrie- und Gemüsepflanzen nach Art, die auf dem Bauernhof im Jahr angebaut wurden dieses Jahr. Die leeren Zeilen nach Winterweizen dienen zur Erfassung der Wintergetreideernte.

4. Die Sammlung von Zuckermaiskolben mit Milch- und Milchwachsreife zur Konservenherstellung und Frischverwendung für Lebensmittel wird in der Gemüselinie angezeigt (nach dem physischen Gewicht der Maiskolben – ohne Rabatte).

Statistische Berichterstattung im Jahr 2017: Fristen.

5. Zeile 1320 berücksichtigt Lebensmittelwassermelonen und Melonen.

6. Für einjährige und mehrjährige Gräser sind in Spalte 5 in den Zeilen 1412, 1413, 1418, 1419, 1422, 1423 die Ernteflächen angegeben.

7. Die Referenzinformationen in Zeile 1614 zeigen nur die Flächen sauberer Brachflächen, die für die Aussaat von Winterkulturen im Herbst des laufenden Jahres sowie für die Aussaat von Frühjahrskulturen im nächsten Jahr vorgesehen sind. In dieser Zeile sind Flächen, die auf in diesem Jahr neu erschlossenen Brachflächen gepflügt wurden, sowie Brachpflügen nicht enthalten.

8. Abschnitt IV enthält Informationen über die Verkaufsmengen der wichtigsten pflanzlichen Erzeugnisse Eigenproduktion, die sich aus der Anzahl der tatsächlich verkauften Produkte (in physischem Gewicht) vom Beginn des Berichtsjahres bis zum Zeitpunkt der Einreichung des statistischen Berichtsformulars und der Menge der Produkte zusammensetzt, die Schätzungen zufolge bis zum Ende des Berichtsjahres verkauft werden können das Jahr.

Das Volumen der verkauften Produkte umfasst Produkte, die sowohl in ihrem Hoheitsgebiet als auch im Ausland über alle Vertriebskanäle verkauft werden: Verarbeitungsorganisationen und Großhandelsorganisationen (Konservenfabriken, Brennereien, Ölmühlen, Verarbeitungsbetriebe landwirtschaftlicher Organisationen, Aufzüge, Kartoffel- und Gemüselager sowie Obstlager). ), Verbraucherkooperation, Auf dem Markt; Berücksichtigt werden auch Produkte, die gespendet, als Bezahlung für Dienstleistungen oder als Lohnzahlung an angestellte Mitarbeiter abgegeben werden.

Beim Ausfüllen der Daten zu einzelnen Produkten werden auch landwirtschaftliche Rohstoffe aus eigener Produktion berücksichtigt, die für die Herstellung verkaufter Verarbeitungsprodukte (Zucker, Butter, Mehl, Getreide etc.) aufgewendet werden.

9. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer für das vorangegangene Kalenderjahr wird unter Berücksichtigung aller Arbeitnehmer ermittelt, einschließlich der Arbeitnehmer, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge oder Teilzeitkräfte beschäftigt sind, unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, der Arbeitnehmer von Repräsentanzen, Niederlassungen und anderen separaten Abteilungen des Unternehmens. Der Indikator wird nur für die gesamte Organisation ausgefüllt.

Diese Formulare werden nur verwendet, um zusammenfassende Ergebnisse zu erhalten.

  • heim
  • VERORDNUNG von Rosstat vom 15.02.2008 N 41 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN VON KLEINEN UNTERNEHMEN, BAUERNHOFEN“ UND EINZELUNTERNEHMERN FÜR 2008“

Buchhalterkalender für Juli 2018, Meldefristen, Tabelle

Informationsschreiben zum Verfahren zum Ausfüllen der Formulare 1-KFH „Informationen über die Produktionstätigkeit bäuerlicher (landwirtschaftlicher) Betriebe“ für 2015 und 2-KFKh „Informationen über die Verfügbarkeit von Ressourcen in bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betrieben“ für 2015

Informationen zu den Formularen 1-KFH und 2-KFH für 2015 werden von einzelnen Unternehmern bereitgestellt:

A) als Vorstände bäuerlicher (landwirtschaftlicher) Haushalte registriert (f.1-KFH_str010_gr3);

B) Einzelunternehmer, die in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind (Formular 1-KFH str011_gr3). Seite 011_gr3 f.1-KFH steht nicht in der Verordnung des Landwirtschaftsministeriums und wird nur im Programm „1C: Berichtssammlung des Agrar- und Industriekomplexes“ hervorgehoben.

Hinweis: Für bäuerliche (landwirtschaftliche) Betriebe, die als juristische Personen registriert sind, wurde im Formular 6-APK „Bericht über sektorale Leistungsindikatoren von Organisationen des agroindustriellen Komplexes“ für 2015 unter dem Zeilencode 073 – „Bauer (Bauernhof)“ ein Identifizierungsindikator eingeführt. landwirtschaftliche Betriebe“. Diese Kategorie von landwirtschaftlichen Betrieben bietet Berichterstattung für landwirtschaftliche Organisationen nach Art der Tätigkeit „Landwirtschaft“ (Formulare 1 bis 17).

Einzelunternehmer füllen das Formular 1-KFH auf der Grundlage der Qualifikationen des Unternehmers aus. Das Formular wird in Tausend Rubel ausgefüllt.

Im Abschnitt II „Angaben zu Einnahmen und Ausgaben“ auf Seite 020 „Einnahmen – Gesamt“ sind alle im Berichtszeitraum erzielten Einnahmen aufgeführt. Bei der Ermittlung und Anerkennung des Einkommens orientiert sich der landwirtschaftliche Betrieb an den Bestimmungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation entsprechend dem gewählten Besteuerungssystem.

Zeile 020 „Einkommen-Gesamt“ entspricht der Summe der Zeilen 021+022+023+024. Das Einkommen im Formular wird nach Bildungsquellen unterteilt, und zwar: Einkommen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte (Zeile 021), Einkommen aus der Erbringung von Dienstleistungen, Arbeitsleistung (Zeile 022), staatliche Unterstützung (Zuschüsse aus Haushalten aller Ebenen, Zuschüsse) (Zeile 023), sonstige Einkünfte (Zeile 024).

Beim Ausfüllen der Seite 023 „Staatliche Unterstützung (Zuschüsse aus Haushalten aller Ebenen, Zuschüsse)“ ist die Verknüpfung dieses Indikators mit den tatsächlich erhaltenen staatlichen Unterstützungsmitteln zu berücksichtigen, die sich im Formular 10-APK (Landwirt) widerspiegeln. Bericht über gezielte Finanzierungsfonds“.

Zeile 030 „Ausgaben-Gesamt“ entspricht der Summe der Zeilen 040+050+060+061+065+070. In Zeile 030 „Ausgaben – Gesamt“ sind alle im Berichtszeitraum angefallenen Ausgaben aufgeführt. Bei der Ermittlung und Anerkennung von Ausgaben orientiert sich ein einzelner Unternehmer an den Bestimmungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation entsprechend dem gewählten Besteuerungssystem.

Die Ausgaben werden nach Quellen aufgeteilt, und zwar: Zeile 040 „Aufwendungen für den Erwerb von Anlagevermögen, einschließlich Leasingzahlungen“ (Zeile 040=041+042+043+044), Zeile 050 „Aufwendungen für den Erwerb von Sachanlagen“ (Zeile 050 =051+052+053+054+055+056), „Arbeitskosten“ (Zeile 060), „Kosten für die Zahlung von Versicherungsprämien“ (Zeile 061), „Kosten für die Bedienung von Krediten und Anleihen (Zinsen und Bankprovisionen) ( S.065), „Sonstige Aufwendungen“ (S.070).

Zeile 060 „Arbeitskosten“ enthält Informationen zu den Kosten für die Bezahlung der Arbeitnehmer (einschließlich der Mitglieder bäuerlicher Betriebe, sofern mit ihnen Arbeitsverträge geschlossen wurden, die die Zahlung von Löhnen vorsehen). Beim Ausfüllen dieses Indikators ist die Verknüpfung dieses Indikators mit der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gemäß Seite 181 des Formulars 2-KFKh „Informationen über die Verfügbarkeit von Ressourcen in bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betrieben“ zu berücksichtigen. Information über die Beträge der persönlichen Einkommensteuer, die bei tatsächlicher Lohnzahlung direkt vom Einkommen der Arbeitnehmer einbehalten werden und in Zeile 060 „Arbeitskosten“ ausgewiesen sind.

061 „Aufwendungen für die Zahlung von Versicherungsprämien“ enthält Informationen über die Höhe der Versicherungsbeiträge für Löhne (an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse, die Föderale obligatorische Krankenversicherungskasse) beider Arbeitnehmer und die festen Zahlungen von Versicherungsprämien für Einzelunternehmer, darunter der Leiter der Bauernwirtschaft und die ständigen Mitglieder der Bauernwirtschaft.

Einzelunternehmer, die das allgemeine Steuersystem nutzen, geben Informationen zu Einnahmen und Ausgaben ohne Mehrwertsteuer ein.

Abschnitt III „Angaben zu Schulden“ enthält Informationen über die Verbindlichkeiten eines einzelnen Unternehmers gegenüber Lieferanten und Auftragnehmern (Zeile 100=Zeile 110+Zeile 111+Zeile 112+Zeile 113).

Beim Ausfüllen der Informationen in den Zeilen 200-211 zu Krediten und Anleihen müssen die Schulden für kurzfristige Kredite und Anleihen (Zeilen 200 bzw. 210) und für langfristige Kredite und Anleihen (Zeilen 201 und 211) berücksichtigt werden. jeweils). Gleichzeitig umfassen kurzfristige Kredite Kredite und Anleihen mit einer Rückzahlungsdauer von bis zu 12 Monaten einschließlich und langfristige Kredite über 12 Monate. Spalte 3 „im Jahr 2015 erhalten“ auf S. 200-211 gibt die Höhe an im Berichtsjahr erhaltene Kredite und Kredite und Spalte 4 „Saldo der ausstehenden Schulden zum 31. Dezember 2015“ – für alle Kredite und alle Kredite am Ende des Berichtsjahres. Der Saldo der zuvor erhaltenen langfristigen Kredite und Kredite spiegelt sich nur in Spalte 4 „Saldo der ausstehenden Schulden zum 31. Dezember 2015“ wider.

Die Tabelle „Berechnungen für Steuern, Gebühren und Pflichtzahlungen“ gibt Auskunft über Schulden aus Steuern, Gebühren und Pflichtzahlungen (einschließlich Versicherungsbeiträge an außerbudgetäre Mittel) zum 31. Dezember 2014 unter Berücksichtigung von Strafen und Bußgeldern (Spalte 3). tatsächlich angefallene Steuern und Gebühren im Jahr 2015 unter Berücksichtigung von Strafen und Bußgeldern (Spalte 5), im Jahr 2015 geleistete Zahlungen unter Berücksichtigung von Strafen und Bußgeldern (Spalte 7) und Schulden zum 31. Dezember 2015 (Spalte 9). In diesem Fall wird die Schuld am Ende des Berichtszeitraums (Spalte 9) als Gesamtschuld zum 31. Dezember 2014 (Spalte 3) zuzüglich der für 2015 aufgelaufenen Schulden (Spalte 5) abzüglich der im Jahr 2015 gezahlten Schulden (Spalte 7) berechnet. Gr.9=(Gr.3+Gr.5)-Gr.7.

Zur Einkommensteuer (S. 303) gibt ein Einzelunternehmer als Steuerpflichtiger Auskunft.

Abschnitt IV „Informationen über die Produktion und den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte“ enthält Daten über die Produktion und den Verkauf von pflanzlichen und tierischen Produkten. Beim Ausfüllen dieses Abschnitts müssen Sie auf die Maßeinheiten der Indikatoren achten.

Produzierte und verkaufte Pflanzenprodukte (S. 310-415) werden in Gewicht nach der Verarbeitung angegeben.

Angaben zur produzierten und verkauften Milch (S. 500) werden in Körpergewicht angegeben.

„Informationen zur Ressourcenverfügbarkeit in bäuerlichen Betrieben“ (f.2-KFH)

Abschnitt I „Anlagevermögen“ (Zeile 020-050) enthält Daten zur Verfügbarkeit von Anlagevermögen zu Beginn (Spalte 3) und Ende (Spalte 4) des Berichtsjahres. Die Daten werden quantitativ wiedergegeben – gemäß Zeile 020-022 – in Stücken, gemäß Zeile 050-051 – in Hektar.

Zeile 020 spiegelt das Anlagevermögen wider, das dem Unternehmer gehört und geleast wird (auch durch Leasing).

In Zeile 050 sind Grundstücke aufgeführt, die dem Unternehmer gehören, verpachtet sind oder aufgrund von Verträgen dauerhaft genutzt werden.

Abschnitt II „Verfügbarkeit von Tieren“ (in Kopf) spiegelt die tatsächliche Anzahl eigener und gepachteter Nutztiere wider, die ein einzelner Unternehmer (einschließlich bäuerlicher Betriebe) am Ende des Berichtsjahres hatte.

Von Abschnitt III„Anzahl der Beschäftigten“ gibt Auskunft über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten eines bäuerlichen (bäuerlichen) Betriebes.

Zeile 181 gr3 „Durchschnittliche jährliche Zahl der bäuerlichen Betriebsangehörigen“ gibt Auskunft über die durchschnittliche jährliche Zahl der bäuerlichen Betriebsangehörigen. Gemäß Absatz 2, Absatz 3, Artikel 4 von 74-FZ „Über die bäuerliche (landwirtschaftliche) Landwirtschaft“ der Leiter Als eines der Mitglieder der bäuerlichen Wirtschaft wird der Vorsitzende des bäuerlichen Hofes anerkannt, daher gibt S. 181 die durchschnittliche jährliche Zahl der Mitglieder des bäuerlichen Hofes an, einschließlich des Leiters des bäuerlichen Hofes. Darüber hinaus ist beim Ausfüllen der Angaben zur durchschnittlichen Jahreszahl der Mitglieder eines bäuerlichen Bauernhofs zu berücksichtigen, dass gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung über die Gründung eines Bauernhofs das Einkommen eines Mitglieds eines bäuerlichen Bauernhofs bestimmt wird ist das Ergebnis unternehmerischer Tätigkeit und wird als der Anteil des Einkommens aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit definiert (Ziffer 6, Satz 3, Art. 4 74-FZ „Über die bäuerliche (landwirtschaftliche) Landwirtschaft“). Dementsprechend sind die Indikatoren der Zeile 181 nicht mit den Kosten für die Bezahlung der Arbeitnehmer verknüpft (Zeile 060 f.1-KFH).

Von S. 180 bis S. 182 „Durchschnittliche jährliche Zahl der Lohnarbeiter“ werden Informationen über die durchschnittliche jährliche Zahl der Lohn-, Zeit- und Saisonarbeiter (einschließlich der Mitglieder bäuerlicher Betriebe, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit Lohnzahlung eingestellt werden) wiedergegeben.

Meldung bäuerlicher Betriebe an die Einheitliche Agrarsteuer im Jahr 2018

Die Tätigkeit bäuerlicher Betriebe gilt als unternehmerisch (gewerblich) und ist steuerpflichtig. Die Auswahl an Steuersystemen für bäuerliche Betriebe ist groß: Sie können das traditionelle Steuersystem, eine der Optionen des vereinfachten Steuersystems oder eine einheitliche Agrarsteuer verwenden.

In bäuerlichen Betrieben gibt es zwei Kategorien von Personen: Mitglieder bäuerlicher Betriebe und Angestellte. Auf die Löhne der Arbeitnehmer werden Steuern und Versicherungsbeiträge in der gleichen Weise gezahlt wie bei jedem anderen Arbeitgeber. Die Vorstände bäuerlicher (bäuerlicher) Haushalte zahlen für sich und jedes Mitglied des bäuerlichen Hofes die entsprechenden Versicherungsprämien in fester Höhe an die Pensionskasse.

Wiedereingetragener Bauernhof muss der Steuerbehörde den Übergang zur einheitlichen Agrarsteuer innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Steuerregistrierung mitteilen (Artikel 346.3 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Mitteilung über den Übergang zur Zahlung der einheitlichen Agrarsteuer muss spätestens am 31. Dezember des Jahres vor dem Übergang bei der Aufsichtsbehörde am Ort der Registrierung des bäuerlichen Bauernhofs eingereicht werden (Artikel 346.3 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Einheitlichen Agrarsteuer erfolgt nach der Kassenmethode. Die Steuerbuchhaltung zur Berechnung der einheitlichen Agrarsteuer für Organisationen erfolgt auf der Grundlage von Buchhaltungsdaten.

Der Steuersatz beträgt 6 Prozent der Einnahmen abzüglich der Ausgaben (Einnahmen minus Ausgaben 6 %).

OHNE MITARBEITER

Übermittlung von Berichten an die Aufsichtsbehörde des Bundessteuerdienstes (IFTS):

1 . Unternehmer reichen spätestens am 31. März des auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgenden Jahres (einmal im Jahr) eine Erklärung zur Einheitlichen Agrarsteuer beim Finanzamt ein.

2 Es ist auch notwendig, ein Einnahmen- und Ausgabenbuch zu führen. Das Buch kann manuell ausgefüllt oder elektronisch geführt werden; seit 2013 ist keine Beglaubigung beim Bundessteueramt mehr erforderlich.

Zahlung von Steuern und Gebühren:

1. Nach Ablauf des Berichtszeitraums – ein halbes Jahr, spätestens 25 Kalendertage – müssen Sie die Steuervorauszahlung im Zusammenhang mit der Einheitlichen Agrarsteuer überweisen.

Frist für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen an die obligatorische Krankenversicherung und die Pensionskasse der Russischen Föderation aus Einkünften,( 32.385 RUB) 2.698,75 RUB) oder vierteljährlich (RUB 8.096,25)

Frist für die Zahlung der Versicherungsprämien auf das Einkommen, über 300.000 für 2018 – spätestens am 1. April des Jahres,

MIT ARBEITERN

Übermittlung von Berichten an das Federal Tax Service Inspectorate (IFTS):

1) Unternehmer reichen spätestens am 31. März des auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgenden Jahres (einmal im Jahr) eine Erklärung zur Einheitlichen Agrarsteuer beim Finanzamt ein.

Buchhalterkalender für Landwirte (USAKhN)

2) Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahlbis zum 20. Januar nächsten Jahres

3) Es ist notwendig zu führen Einnahmen- und Ausgabenbuch. Das Buch kann manuell ausgefüllt oder elektronisch geführt werden; es muss nicht vom Bundessteueramt beglaubigt werden.

5) 6-NDFL bieten vierteljährlich(spätestens I. Quartal – 30.04; II. Quartal – 31.07; III. Quartal – 31.10; IV. Quartal – 01.04).

6) ESSS(Einheitliche Sozialversicherungssteuer) - vierteljährlich (spätestens Ich viertele – 30.04; II. Viertel – 31.07; III. Viertel – 31.10; IV. Viertel. – 30.01)

Nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem ersten Arbeitnehmer muss sich der Leiter des bäuerlichen Bauernhofs mit außerbudgetären Mitteln anmelden (an die Pensionskasse Russlands – innerhalb von 30 Tagen, an die Sozialversicherungskasse – innerhalb von 10 Tagen)

Meldung an die Pensionskasse der Russischen Föderation (PFR):

1) SZV-M– Angaben zu den versicherten Personen monatlich bis zum 15

Für bäuerliche Betriebe und Einzelunternehmer, die die Einheitliche Agrarsteuer nutzen, werden ermäßigte Versicherungsprämiensätze für Zahlungen und sonstige Vergütungen zugunsten von Einzelpersonen gewährt (27,1 % des Lohns).

Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (SIF):

1) Formular 4 FSS (für Beiträge „für Verletzungen“») ( vierteljährlich spätestens Q1-20.04, Q2-20.07, Q3. -20.10, IV. Quartal -20.01)

2) Bis 15. April – jährlich, ist es notwendig, die Haupttätigkeitsart zu bestätigen.

Zahlung von Steuern und Gebühren:

1) Nach Ablauf des Berichtszeitraums – Quartal, spätestens am 25. des Folgemonats – müssen Sie die Steuervorauszahlung im Rahmen des vereinfachten Steuersystems überweisen. (für das erste Quartal – bis 25. April, für die sechs Monate – bis 25. Juli, für 9 Monate – bis 25. Oktober). Die Steuer für das Jahr wird spätestens am 30. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres gezahlt.

2) Einkommensteuer 13 % für Arbeitnehmer (am Tag der Gehaltsauszahlung einbehalten). 13 % nicht auflisten später am Tag, nach dem Tag der tatsächlichen Zahlung an den Arbeitnehmer.

3) Beiträge zur Pensionskasse(22 % - Versicherungsanteil; 5,1 % - obligatorische Krankenversicherung), FSS(2,9 % – vorübergehende Behinderung; 0,2 % – minimale Verletzungsrate) für Angestellte(bezahlt monatlich spätestens am 15. des Folgemonats)

4) Frist für die Zahlung der Versicherungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung und die Pensionskasse aus Einkünften, 300.000 für 2018 nicht überschreiten(32.385 RUB) – spätestens am 31. Dezember 2018 Beiträge können monatlich gezahlt werden ( 2.698,75 RUR) oder vierteljährlich (RUB 8.096,25) bis zum 31. Tag des laufenden Monats in Festzahlungen.

Frist für die Zahlung der Versicherungsprämien auf das Einkommen, über 300.000 für 2018 – spätestens am 1. April des Jahres, nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. (empfohlener Zahlungstermin ist der 31. Dezember)

Bei Beendigung einer Tätigkeit, für die die Einheitliche Agrarsteuer gezahlt wurde, muss spätestens 15 Tage nach dem Datum der Beendigung eine entsprechende Mitteilung an die Aufsichtsbehörde eingereicht werden (Artikel 346.3 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). ).

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als landwirtschaftlicher Erzeuger beenden, müssen Sie spätestens am 25. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Tätigkeit gemäß der entsprechenden Mitteilung eingestellt wurde, Steuern zahlen und eine Erklärung zur einheitlichen Agrarsteuer abgeben (Absatz 5). Artikel 346.9 und gemäß Artikel 346.10 Absatz 2 Absatz 2 der Abgabenordnung RF).

Befehl Bundesdienst Landesstatistik
Nr. 387 vom 08.04.2016

ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER BUNDESSTATISTISCHEN BEOBACHTUNG DER LANDWIRTSCHAFT UND DER NATÜRLICHEN UMWELT

In Übereinstimmung mit Abschnitt 5.5 der Verordnung über den Föderalen Staatlichen Statistikdienst, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. Juni 2008 N 420, und in Übereinstimmung mit dem Föderalen Statistischen Arbeitsplan, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Russische Föderation vom 6. Mai 2008 N 671-r, ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Formulare der bundesstatistischen Beobachtung mit Hinweisen zum Ausfüllen und setzen Sie sie in Kraft:

pro Jahr aus dem Bericht 2016:

N 4-OS „Informationen zu aktuellen Sicherheitskosten Umfeld und Umweltzahlungen“ (Anhang Nr. 1);

N 2-TP (Luft) „Informationen zum Schutz der atmosphärischen Luft“ (Anhang N 2);

N 1-SPNA „Informationen über besonders geschützte Naturgebiete" (Anhang Nr. 3);

N 1-ЛХ „Informationen zur Waldvermehrung und Aufforstung“ (Anhang Nr. 4);

N 12-ЛХ „Informationen zum Waldschutz“ (Anhang N 5);

N 2-TP (Jagd) „Informationen zur Jagd und zum Jagdmanagement“ (Anhang Nr. 6);

N 5-SB „Informationen zur Verarbeitung von Kartoffeln, Gemüse sowie Obst- und Beerenprodukten“ (Anlage N 7);

N 21-СХ „Informationen zum Verkauf landwirtschaftlicher Produkte“ (Anhang Nr. 8);

Anhang zum Formular Nr. 21-СХ „Informationen über die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (Anhang Nr. 9);

N 24-СХ „Informationen zum Stand der Tierhaltung“ (Anlage N 10);

monatlich ab dem Bericht Januar 2017:

N P-1 (SH) „Informationen zur Produktion und zum Versand landwirtschaftlicher Produkte“ (Anhang Nr. 11);

N 2 „Produktion landwirtschaftlicher Produkte auf persönlichen Nebengrundstücken und anderen Einzelbetrieben der Bürger“ (Anhang N 12);

monatlich aus dem Bericht für Januar 2017, jährlich aus dem Bericht für 2016:

N 3-Landwirt „Angaben zur Produktion tierischer Erzeugnisse und Tierbestände“ (Anlage N 13);

vierteljährlich aus dem Bericht für Januar – März 2017:

N 1-СХ (Bilanz) – dringende „Informationen über den Verkehr von Getreide und Produkten seiner Verarbeitung“ (Anhang N 14);

mit einer Häufigkeit von 2 Mal im Jahr, 1 Mal im Jahr seit dem Bericht im Jahr 2017:

N 2-Landwirt „Informationen zur Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“ (Anhang N 15);

einmal im Jahr seit dem Bericht im Jahr 2017:

N 29-СХ „Informationen zur Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“ (Anhang N 16);

2. Stellen Sie die Bereitstellung von Daten gemäß den in Absatz 1 dieser Verordnung genannten statistischen Beobachtungsformularen des Bundes an den in den Formularen festgelegten Adressen und innerhalb der Fristen sicher.

3. Mit der Einführung der in Absatz 1 dieser Verordnung genannten statistischen Instrumente wird Folgendes für ungültig erklärt:

Statistischer Berichtskalender für 2017

N 166 „Über die Genehmigung statistischer Instrumente zur Organisation der statistischen Überwachung von Landwirtschaft und die Umwelt";

Verordnung von Rosstat vom 15. Oktober 2009 N 227 „Über die Genehmigung der Anweisungen zum Ausfüllen des föderalen statistischen Beobachtungsformulars N P-1 (SH) „Informationen über die Produktion und den Versand landwirtschaftlicher Erzeugnisse“;

Verordnung von Rosstat vom 17. September 2010 N 319 „Über die Genehmigung statistischer Instrumente zur Organisation der statistischen Überwachung der Landwirtschaft und der natürlichen Umwelt“;

föderales statistisches Beobachtungsformular Anhang zum Formular N 21-СХ „Informationen über die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse“, genehmigt durch Rosstat-Verordnung Nr. 336 vom 29. Juli 2011;

Anlage Nr. 4 „Statistisches Bundesbeobachtungsformular Nr. 1-LKH „Informationen zur Waldvermehrung und Aufforstung“, Anlage Nr. 5 „Statistisches Bundesbeobachtungsformular Nr. 12-LH“, genehmigt durch Verordnung Nr. 441 vom 9. August 2012 ;

Anlage Nr. 3 „Statistisches Bundesbeobachtungsformular Nr. 2-TP (Jagd) „Informationen zur Jagd und Jagdmanagement“, genehmigt durch Verordnung Nr. 540 vom 29. August 2014;

Anlage N 1 „Statistisches Bundesbeobachtungsformular N 4-OS „Angaben zu aktuellen Kosten des Umweltschutzes und Umweltzahlungen“, Anlage N 2 „Statistisches Bundesbeobachtungsformular N 2-TP (Luft) „Angaben zum atmosphärischen Luftschutz“, Anlage N N 3 „Statistisches Beobachtungsformular des Bundes N 1-PA „Angaben zu besonders geschützten Naturgebieten“, Anlage N 4 „Statistisches Beobachtungsformular des Bundes N P-1 (SH) „Angaben zur Produktion und Verbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“, Anlage N 6 „Formular Statistische Beobachtung des Bundes N 3-Landwirt „Informationen über die Produktion von tierischen Erzeugnissen und Nutztieren“, Anlage N 7 „Formular Statistische Beobachtung des Bundes N 1-СХ (Bilanz) – dringende „Informationen über die Bewegung von Getreide und Produkten seiner Verarbeitung ", Anhang N 8 "Statistisches Bundesbeobachtungsformular N 2-Landwirt „Informationen über die Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“, Anhang Nr. 9 „Statistisches Bundesbeobachtungsformular N 29-СХ „Informationen über die Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“, genehmigt von Rosstat Beschluss vom 28. Juli 2015 N 344;

Verordnung von Rosstat vom 16. September 2015 N 425 „Über die Genehmigung statistischer Instrumente zur Organisation der statistischen Überwachung der landwirtschaftlichen Produktion in persönlichen Nebenparzellen und anderen individuellen landwirtschaftlichen Betrieben der Bürger.“

Formular Nr. 4-OS

Formular Nr. 2-TP (Luft)

Formular Nr. 1-LH

Formular Nr. 12-LH

Formular Nr. 2-TP (Jagd)

Formular Nr. 5-SB

Formular Nr. 21-СХ

Anhang zum Formular Nr. 21-СХ

Formular Nr. 24-СХ

Formular Nr. P-1 (СХ)

Formular Nr. 3-Bauer

Formular Nr. 1-СХ (Bilanz) – dringend

Formular Nr. 2-Bauer

Formular Nr. 29-СХ

Stellvertretender Leiter des Statistikdienstes des Bundeslandes G.K. OKSENOIT

STATISTIKDIENST DES BUNDESLANDES
Gebietskörperschaft des Bundesdienstes

STAATLICHE STATISTIK FÜR DIE REGION OMSK

und Einzelunternehmer“
OMSK 2014
Die Ausarbeitung der Empfehlungen wurde von Spezialisten der Gebietskörperschaft des föderalen staatlichen Statistikdienstes für die Region Omsk durchgeführt.
Redaktionsrat:
E.V. Shorina – Vorsitzende der Redaktion

L.V. Petrova, T.V. Oparina, T.P. Babuschkina

Empfehlungen an berichtende Stellen „Zu den methodischen Merkmalen der Berücksichtigung statistischer Informationen in Formen der föderalen statistischen Überwachung der Aktivitäten bäuerlicher (landwirtschaftlicher) Haushalte und Einzelunternehmer“: / Empfehlungen / Omskstat. – Omsk, 2014 – S. 98.

Der Zweck der Entwicklung der Empfehlungen besteht darin, vollständige und zuverlässige Informationen über Indikatoren zu erhalten, die die landwirtschaftlichen Aktivitäten von bäuerlichen (Bauern-)Haushalten und Einzelunternehmern in der Region Omsk charakterisieren.

Abkürzungen:

EINFÜHRUNG

Empfehlungen erstellt von Omskstat, um Leitern berichtender bäuerlicher (landwirtschaftlicher) Haushalte und Einzelunternehmer zu helfen, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen statistische Information an Omskstat übermittelt, und enthalten:


  • Nr. 1-Bauer„Informationen über die Ergebnisse der Aussaat für die Ernte“;

  • Erläuterungen zum Ausfüllen der Indikatoren im Formular Nr. 2-Bauer„Informationen zur Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“, genehmigt durch Verordnung von Rosstat vom 29. August 2014 Nr. 540;

  • Erläuterungen zum Ausfüllen der Indikatoren im Formular Nr. 3 - Bauer„Angaben zur Produktion tierischer Erzeugnisse und zum Tierbestand“, genehmigt durch Verordnung von Rosstat vom 06.08.2013 Nr. 309;

  • Information über Berichterstattung elektronisch– als neue Beziehungsebene, die es dem Befragten ermöglicht, die Zeit rationaler zu nutzen.

Verwendung Leiter bäuerlicher (landwirtschaftlicher) Betriebe und Einzelunternehmer bei ihrer Tätigkeit Empfehlungen werden es ermöglichen die Qualität des bereitgestellten Produkts verbessern an staatliche Statistikbehörden Informationen zu Formularen Bundesstatistische Beobachtung.

BUNDESSTATISTISCHE ÜBERWACHUNG DER TÄTIGKEITEN

BAUERNWIRTSCHAFT UND EINZELUNTERNEHMER
Statistische Beobachtung für landwirtschaftliche Tätigkeiten von Bauernhöfen und Einzelunternehmern erfolgt auf Basis von Formularen Bundesstatistische Beobachtung:


  • 1-Bauer„Informationen über die Ergebnisse der Aussaat für die Ernte des Berichtsjahres“;

  • 2-Bauer„Informationen zur Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“;

  • 3-Bauer„Informationen über die Produktion tierischer Produkte und den Viehbestand.“

Intelligenz nach bundesstatistischen Beobachtungsformularen Nr. 1-Bauer, 2-Bauer, 3-Bauer bieten: Bauernhöfe den Status einer juristischen Person haben, sowie Einzelpersonen, die eine unternehmerische landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu bilden ( Leiter bäuerlicher (bäuerlicher) Haushalte und Einzelunternehmer).
Das Unternehmen füllt das Formular aus und übermittelt es an das staatliche Statistikamt an seinem Standort.

Wenn der Betrieb territorial getrennte Abteilungen hat ( TOPs)Das Formular wird für jede einzelne Abteilung und jeden einzelnen Haushalt ausgefüllt diese getrennte Abteilungen, je nach Standort von Land, Vieh und Geflügel. Für den Fall, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb (seine separate Unterabteilung) an seinem Standort keine Tätigkeiten ausübt, das Formular wird am Ort der tatsächlichen Tätigkeit bereitgestellt.
Im Einsatzfall Grundstücke, Vieh und Geflügel zur Pacht, Mieter Ist statistisch Bericht an die Gebietskörperschaft der Landesstatistik nach Standort von Land, Vieh und Geflügel.
Im Adressteil Formen angegeben Name Wirtschaftseinheit gemäß den Gründungsdokumenten. Bei einer räumlich getrennten Unterteilung werden der Name der gesonderten Unterteilung und der Name der Wirtschaftseinheit, zu der sie gehört, angegeben. Auch angegeben Postanschrift Bauernhöfe.

Im Codeteil Formulare sind erforderlich Der Code wird eingegeben Allrussischer Klassifikator für Unternehmen und Organisationen ( OKPO) auf der Grundlage der von den Gebietskörperschaften von Rosstat ausgestellten (gesendeten) Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes.



Gemäß Absatz 1 von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 29.11.2007 Nr. 282-FZ „Über die amtliche statistische Buchhaltung und das System der Staatsstatistik in der Russischen Föderation“, mit Änderungen und Ergänzungen, angenommen durch das Bundesgesetz Nr. 171-FZ vom 07.02.2013, primär statistische Daten in den Formen der bundesstatistischen Beobachtung enthalten, sind eingeschränkte Informationen, mit Ausnahme von Informationen, deren Unzulässigkeit der Zugangsbeschränkung durch Bundesgesetze festgelegt ist.

Themen amtlicher statistischer Aufzeichnungen ( ) sind erforderlich, um die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen sicherzustellen. Primärstatistik, bei denen es sich um Informationen mit eingeschränktem Zugang handelt, unterliegen keiner Offenlegung (Verbreitung und (oder) Bereitstellung) und werden ausschließlich zum Zwecke der Erstellung amtlicher statistischer Informationen verwendet.

Gemäß Absatz 15„Vorschriften über die Bedingungen für die obligatorische Bereitstellung primärer statistischer Daten und Verwaltungsdaten an Subjekte der amtlichen statistischen Buchführung“, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 18. August 2008 № 620 , staatliche Statistikbehörden Schutz bieten von den Befragten bereitgestellt primäre statistische Daten, bei dem es sich um Informationen mit eingeschränktem Zugriff handelt, und tragen Gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation besteht keine Haftung für deren Verlust, Offenlegung, Verbreitung sowie deren Verwendung, die nicht der Erstellung amtlicher statistischer Informationen dient.

Außerdem:

Gemäß Artikel 6 Bundesgesetz vom 27.07.2006 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ Verarbeitung personenbezogener Daten ausgetragen für statistische Zwecke unterliegen der obligatorischen Depersonalisierung persönliche Daten.

Persönliche Angaben- beliebig Information, in Zusammenhang mit auf der Grundlage dieser Informationen ermittelt oder bestimmt werden an eine Einzelperson(Person der personenbezogenen Daten), einschließlich seiner Vollständiger Name, Jahr, Monat, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Familie, Soziales, Vermögensstatus, Bildung, Beruf, Einkommen, andere Informationen (Artikel 1 des Bundesgesetzes Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“).

Deswegen An Titelblatt Formen Formen Bundesstatistische Beobachtung enthält einen Stempel zur obligatorischen Depersonalisierung personenbezogene Daten, sowie Aufreißlinien sind vorhanden, um die Anonymisierung personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung sicherzustellen.

Anonymisierung vorbehalten nur Berichte Unternehmen, bei denen es sich um Einzelpersonen handelt: Leiter bäuerlicher (bäuerlicher) Haushalte und Einzelunternehmer.

Berichte Bauer (Bauer) Betriebe mit dem Status juristische Person, werden nicht anonymisiert.
Erstes Blatt des Formulars:


Letzte Seite des Formulars:

Machen Sie darauf aufmerksam auf der Tatsache, dass Bauer (Bauer) Bauernhöfe(mit dem Status einer juristischen Person) - bankrott, bei denen die Insolvenzverwaltung eingeführt wurde, sind nicht von der Bereitstellung von Informationen auf den bundesstatistischen Beobachtungsformularen Nr. 1-Landwirt, 2-Landwirt, 3-Landwirt befreit.

Erst nachdem das Schiedsgericht eine Entscheidung getroffen hatüber den Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen den Bauernhof und Eintragung der Liquidation in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen(Artikel 149 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 26. Oktober 2002 Nr. 127-FZ „Über Insolvenz (Insolvenz)“) der Schuldnerbetrieb gilt als liquidiert und ist von der Auskunftspflicht auf den genannten Formularen befreit.


Bilden Nr. 1-Bauer„Informationen über die Ergebnisse der Aussaat für die Ernte“


  • vorläufige Größe der Aussaatfläche landwirtschaftliche Nutzpflanzen für die Ernte des Berichtsjahres;

BildenNr. 2-Bauer„Informationen zur Ernte landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“

  • endgültige Größe der gesäten Fläche

  • gereinigter Bereich landwirtschaftliche Nutzpflanzen;

  • Bruttoeinnahmen landwirtschaftliche Nutzpflanzen;

  • Produktion geschütztes Bodengemüse;

  • Bereich besetzt mit Obst- und Beerenanpflanzungen, brutto Früchte und Beeren pflücken;

  • sauberer Bereich Dämpfe;

  • Implementierung hauptsächlich Pflanzenprodukte.

BildenNr. 3 - Bauer„Informationen zur Produktion tierischer Produkte

und Vieh"


  • Vieh Nutztiere;

  • Produktion tierische Produkte;

  • Implementierung hauptsächlich tierische Produkte.

Formular Nr. 1-Bauer „Informationen über die Ergebnisse der Aussaat für die Ernte“ für das Berichtsjahr abgeschlossen. Die Zeilen 01-66 sind ausgefüllt in Hektar.

Höchstmögliche Genauigkeit Ausfüllen von Indikatoren – 2 Zeichen nach dem Komma.
In Form von werden gezeigt tatsächlich allgemeine Abmessungen Ernten landwirtschaftliche Nutzpflanzen für die Ernte des laufenden Jahres Hervorhebung von Gruppen und einzelnen Kulturen.


  • Gründüngung Feldfrüchte (mit Gründüngung untergepflügte landwirtschaftliche Nutzpflanzen);

  • Ernten mehrjährige Kräuter für Verzinnen(Anpflanzung mehrjähriger Gräser als radikale Verbesserung natürlicher Heufelder und Weiden nach dem Vorpflügen);

  • Undercover Aussaat mehrjährige Kräuter(Aussaat mehrjähriger Gräser unter der Abdeckung der Hauptkultur) – Weitere Details finden Sie auf Seite 21 );

  • Ernten Rasen, bestimmt für den Rasenanbau (Rollrasen).

Winterkulturen

In den Zeilen 1-5 P
Größen fallen aus Winterkulturen für Getreide und Grünfutter, produziert im Herbst letzten Jahres für die Ernte des laufenden Jahres.

In den Zeilen 6-7 Daten werden reflektiert über das Absterben von Winterfrüchten in der Herbst-Winter-Periode, die vor Beginn der Massenaussaat von Sommerfrüchten stattfand.

Als abgestorbene Winterkulturen gelten Kulturen, die mit Frühjahrskulturen nachgesät werden, sowie solche, die völlig abgestorben sind, jedoch nicht nachgesät wurden. Ausgedünnte Pflanzen gelten nicht als tot.

In Zeile 8 sticht heraus Quadrat Winterkulturen, welche vor der Aussaat von Frühjahrsfrüchten Wurde benutzt für Grünfutter, Silage und Weide, auf welche war anschließend Frühjahrsfrüchte wurden gesät Feldfrüchte (Zwischenfrüchte).
In den Zeilen 9-13 Es werden die Flächen mit erhaltenen Winterkulturen angezeigt– Flächen, die im Herbst letzten Jahres gesät wurden, abzüglich derjenigen, die in der Herbst-Winter-Periode sowie während der Aussaat von Frühjahrskulturen abgetötet wurden.

In den Zeilen 9-12 Bereiche erhalten Winterkulturen für Getreide nach Kultur.

Vorhandenes Gebiet Winterraps und Winterleindotter in der Gruppe der Technischen berücksichtigt Ernten

P
ARITHMETISCHE UND LOGISCHE KONTROLLE


Seite 1 = Summe der Seiten 6, 8 bis 13, 37, 38

Seite 1 ≥ Summe der Seiten 2 bis 5

Seite 1 ≥ Seite 6

Seite 2 ≥ Seite 9

Seite 3 ≥ Seite 10

Seite 4 ≥ Seite 11

Seite 5 ≥ Seite 12

Seite 6 ≥ Seite 7

Summe der Seiten 2 bis 5 ≥ Seite 7

Summe der Seiten 2 bis 5 – Seite 7 ≥ Summe der Seiten 9 bis 12

abgesagt/Kraft verloren Leitartikel von 15.02.2008

Name des DokumentsVERORDNUNG von Rosstat vom 15.02.2008 N 41 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN VON KLEINEN UNTERNEHMEN, BAUERNHOFEN“ UND EINZELUNTERNEHMERN FÜR 2008“
Art des DokumentsBestellung, Anleitung
EmpfangsvollmachtRosstat
Dokumentnummer41
Annahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum15.02.2008
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
Statusabgesagt/Kraft verloren
Veröffentlichung
  • Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Datenbank war das Dokument noch nicht veröffentlicht
NavigatorAnmerkungen

VERORDNUNG von Rosstat vom 15.02.2008 N 41 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN VON KLEINEN UNTERNEHMEN, BAUERNHOFEN“ UND EINZELUNTERNEHMERN FÜR 2008“

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N 2-Landwirt

Informationen zum föderalen statistischen Beobachtungsformular N 2-Landwirt werden von juristischen Personen bereitgestellt – Kleinunternehmen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Arten wirtschaftlicher Aktivitäten (OKVED), Codes 01.1, 01.2, 01.3, 01.4); bäuerliche (landwirtschaftliche) Haushalte sowie Einzelpersonen, die eine unternehmerische landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu bilden, die über Feldfrüchte und Staudenpflanzungen verfügen.

Im Codeteil des Formulars muss der Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes durch staatliche Statistikbehörden eingegeben werden.

1. Dieses Formular wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (für Getreide, Grünfutter, Heu usw.) erstellt. Werden Getreidekulturen für Heu, Grünfutter und Silage angebaut und im Frühjahr gemäß f. N 1-Landwirt in der Anzahl der Kulturen von Einjahresgräsern oder Silagefrüchten, die tatsächlich für Getreide geerntet wurden, dann sind sie in der Meldung nach f. Der N 2 -Bauer wird in der Getreidegruppe für die entsprechende Kultur angezeigt.

Getreidearten, die im Sommer abgestorben sind und nicht wieder angepflanzt wurden (auch wenn sie als Weide, Heu, Grünfutter und Silage genutzt wurden), werden nicht von der Anzahl der Getreidearten ausgeschlossen und nicht auf die Anzahl der Futterpflanzen übertragen.

2. Die Bruttoernte von Getreidekulturen wird in Gewicht nach der Verarbeitung angezeigt, Sonnenblumen- und Sojabohnen für Getreide in dem ursprünglich erfassten Gewicht.

3. Die freien Zeilen des Formulars zeigen Getreide-, Industrie- und Gemüsepflanzen nach Art, die im laufenden Jahr auf dem Hof ​​angebaut wurden. Die leeren Zeilen nach Winterweizen dienen zur Erfassung der Wintergetreideernte.

4. Die Sammlung von Zuckermaiskolben mit Milch- und Milchwachsreife zur Konservenherstellung und Frischverwendung für Lebensmittel wird in der Gemüselinie angezeigt (nach dem physischen Gewicht der Maiskolben – ohne Rabatte).

5. Zeile 1320 berücksichtigt Lebensmittelwassermelonen und Melonen.

6. Für einjährige und mehrjährige Gräser sind in Spalte 5 in den Zeilen 1412, 1413, 1418, 1419, 1422, 1423 die Ernteflächen angegeben.

7. Die Referenzinformationen in Zeile 1614 zeigen nur die Flächen sauberer Brachflächen, die für die Aussaat von Winterkulturen im Herbst des laufenden Jahres sowie für die Aussaat von Frühjahrskulturen im nächsten Jahr vorgesehen sind. In dieser Zeile sind Flächen, die auf in diesem Jahr neu erschlossenen Brachflächen gepflügt wurden, sowie Brachpflügen nicht enthalten.

8. Abschnitt IV enthält Informationen über die Verkaufsmengen der wichtigsten Pflanzenerzeugnisse aus eigener Produktion, die sich aus der Anzahl der tatsächlich verkauften Produkte (in physischem Gewicht) vom Beginn des Berichtsjahres bis zum Zeitpunkt der Einreichung des statistischen Berichtsformulars zusammensetzen und die Menge der Produkte, die Schätzungen zufolge bis zum Jahresende verkauft werden können.

Das Volumen der verkauften Produkte umfasst Produkte, die sowohl in ihrem Hoheitsgebiet als auch im Ausland über alle Vertriebskanäle verkauft werden: Verarbeitungsorganisationen und Großhandelsorganisationen (Konservenfabriken, Brennereien, Ölmühlen, Verarbeitungsbetriebe landwirtschaftlicher Organisationen, Aufzüge, Kartoffel- und Gemüselager sowie Obstlager). ), Verbraucherkooperation, auf dem Markt; Berücksichtigt werden auch Produkte, die gespendet, als Bezahlung für Dienstleistungen oder als Lohnzahlung an angestellte Mitarbeiter abgegeben werden.

Beim Ausfüllen der Daten zu einzelnen Produkten werden auch landwirtschaftliche Rohstoffe aus eigener Produktion berücksichtigt, die für die Herstellung verkaufter Verarbeitungsprodukte (Zucker, Butter, Mehl, Getreide etc.) aufgewendet werden.

9. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer für das vorangegangene Kalenderjahr wird unter Berücksichtigung aller Arbeitnehmer ermittelt, einschließlich der Arbeitnehmer, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge oder Teilzeitkräfte beschäftigt sind, unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, der Arbeitnehmer von Repräsentanzen, Niederlassungen und anderen separaten Abteilungen des Unternehmens. Der Indikator wird nur für die gesamte Organisation ausgefüllt.

Diese Formulare werden nur verwendet, um zusammenfassende Ergebnisse zu erhalten.

VERORDNUNG von Rosstat vom 18.08.2008 194 ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON FORMEN DER STATISTISCHEN BUNDESBEOBACHTUNG ZUR ORGANISATION STATISTISCHER... Relevant im Jahr 2018

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N 2-Landwirt

Informationen zum föderalen statistischen Beobachtungsformular N 2-Landwirt werden von juristischen Personen bereitgestellt – kleinen Unternehmen, deren Haupttätigkeit die landwirtschaftliche Tätigkeit ist (gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Arten wirtschaftlicher Aktivitäten (OKVED), Codes 01.1, 01.2, 01.3, 01.4 ); bäuerliche (bäuerliche) Haushalte sowie Einzelpersonen, die eine unternehmerische landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu bilden, und über Feldfrüchte und Staudenanpflanzungen verfügen.

Diese Befragten reichen am zweiten Tag nach dem von der staatlichen Statistikbehörde festgelegten Berichtszeitraum (abhängig vom Verfahren zur Erstellung des Berichts) ein statistisches Beobachtungsformular ein.

Im Codeteil des Formulars muss der Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der von den Gebietskörperschaften von Rosstat gesendeten (ausgestellten) Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes eingegeben werden.

1. Dieses Formular wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (für Getreide, Grünfutter, Heu usw.) erstellt.

Werden Getreide- und Leguminosenkulturen für Heu, Grünfutter und Silage angebaut und im Frühjahr gemäß f. N 1-Landwirte unter den Kulturen von einjährigen Gräsern oder Silagekulturen tatsächlich für Getreide geerntet haben, dann im Bericht nach f. N 2 -Bauern werden sie in der Gruppe Getreide und Hülsenfrüchte für die entsprechende Kulturpflanze ausgewiesen.

Getreidearten, die im Sommer abgestorben sind und nicht wieder angepflanzt wurden (auch wenn sie als Weide, Heu, Grünfutter und Silage genutzt wurden), werden nicht von der Anzahl der Getreidearten ausgeschlossen und nicht auf die Anzahl der Futterpflanzen übertragen.

2. Die freien Zeilen des Formulars zeigen Getreide-, Industrie- und Gemüsepflanzen nach Art, die im laufenden Jahr auf dem Hof ​​angebaut wurden. Die leeren Zeilen nach Winterweizen dienen zur Erfassung der Wintergetreideernte.

3. Bei Körnerleguminosen werden in den freien Zeilen nur die im Transkript aufgeführten Kulturen ausgewiesen. In diesem Fall ist die Eingabe der Hülsenfruchtsorte und des entsprechenden Codes erforderlich.

4. In der Zeile „Futtergetreideleguminosen“ werden Daten zu den Arten von Getreideleguminosen (Vech, Lupine usw.) angezeigt, die gedroschen werden, um trockenes Getreide für Futterzwecke zu erhalten.

5. In der Zeile „Gemüse“ wird die Sammlung von Zuckermaiskolben mit milchigem und milchigem Reifegrad für die Konservenherstellung und den Frischgebrauch für Lebensmittel angezeigt (basierend auf dem physischen Gewicht der Maiskolben – ohne Rabatte).

6. Zeile 1320 berücksichtigt Lebensmittelwassermelonen und Melonen.

7. Die Bruttoernte von Getreide und Hülsenfrüchten wird in Gewicht nach der Verarbeitung angegeben, Sonnenblumen- und Sojabohnen für Getreide in dem ursprünglich erfassten Gewicht.

8. Zeile 1614 (als Referenz) zeigt die Flächen mit ausschließlich sauberen Brachflächen, die für die Aussaat von Winterkulturen im Herbst des laufenden Jahres sowie für die Aussaat von Frühjahrskulturen im nächsten Jahr vorgesehen sind. In dieser Zeile sind Flächen, die auf in diesem Jahr neu erschlossenen Brachflächen gepflügt wurden, sowie Brachpflügen nicht enthalten.

9. Abschnitt 4 enthält Informationen über die Verkaufsmengen der wichtigsten Pflanzenerzeugnisse aus eigener Produktion, die sich aus der Anzahl der tatsächlich verkauften Produkte (in physischem Gewicht) vom Beginn des Berichtsjahres bis zum Zeitpunkt der Einreichung des statistischen Berichtsformulars zusammensetzen und die Menge der Produkte, die Schätzungen zufolge bis zum Jahresende verkauft werden können.

Das Volumen der verkauften Produkte umfasst Produkte, die sowohl in ihrem Hoheitsgebiet als auch im Ausland über alle Vertriebskanäle verkauft werden: Verarbeitungsorganisationen und Großhandelsorganisationen (Konservenfabriken, Brennereien, Ölmühlen, Verarbeitungsbetriebe landwirtschaftlicher Organisationen, Aufzüge, Kartoffel- und Gemüselager sowie Obstlager). ), Verbraucherkooperation, auf dem Markt; Berücksichtigt werden auch Produkte, die gespendet, als Bezahlung für Dienstleistungen oder als Lohnzahlung an angestellte Mitarbeiter abgegeben werden.

Beim Ausfüllen der Daten zu einzelnen Produkten werden auch landwirtschaftliche Rohstoffe aus eigener Produktion berücksichtigt, die für die Herstellung verkaufter Verarbeitungsprodukte (Zucker, Butter, Mehl, Getreide etc.) aufgewendet werden.

10. Zeile 0010 zeigt an:

Für juristische Personen - die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für das Berichtsjahr, die unter Berücksichtigung aller Mitarbeiter ermittelt wird, einschließlich derjenigen, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge oder Teilzeitkräfte arbeiten, unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, Mitarbeiter von Repräsentanzen, Niederlassungen und anderen getrennte Unternehmensbereiche. Der Indikator wird nur für die gesamte Organisation ausgefüllt;

Für bäuerliche (landwirtschaftliche) Haushalte – die durchschnittliche Anzahl der Mitglieder des bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Haushalts und der Lohnarbeiter (unbefristet; für einen bestimmten Zeitraum oder für die Ausführung eines bestimmten Arbeitsumfangs eingestellt; befristete, saisonale oder Gelegenheitsarbeit leistend);

Für Einzelpersonen, die eine unternehmerische landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu gründen, die durchschnittliche Anzahl der eingestellten Arbeitnehmer (unbefristet; für einen bestimmten Zeitraum oder für die Ausführung eines bestimmten Arbeitsumfangs eingestellt; befristete, saisonale oder Gelegenheitsarbeit leistend).

Diese Formulare werden nur verwendet, um zusammenfassende Ergebnisse zu erhalten.



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